Heizungsstrom zahlt nur ein Mieter?

Hallo zusammen,

folgend ein völlig hypotetischer Fall einer Person, nennen wir ihn Mieter.

Ein Mieter hat bis vor kurzen in einem Zweiparteienhaus zur Miete gewohnt im EG. Nun ist dieser Mieter vor einigen Wochen bereits umgezogen. Er hat da schon fotos von allen Zählerständen gemacht. Nun 2 Wochen später fiel ihm auf, das 30KWH verbraucht wurden obwohl keinerlei Verbraucher noch angeschlossen sind. Er hat sich dann auf die Suche begeben und hat festgestellt das die Heizung über seinen SIcherungskasten in der Wohnung läuft. Auch eine Gemeinschaftsflurbeleuchtung und die Außeneingangsbeleuchtung. Eigentlich hatte der Vermieter ihm gesagt das die Heizung über einen Gemeinschaftsanschluss läuft. Allerdings gibt es im Haus auch nur zwei Zähler wie ihm nun aufgefallen ist. Ein fürs Erdgeschoss (Er) und das Obergeschoss (2. Mieter). Nun schleicht sich bei ihm doch der dringende Verdacht ein, das Er über 5 Jahre den Strom für die Heizung, die Flur- und Außenbeleuchtung alleine gezahlt hat. Ein Ausgleich über die Nebenkostenrechnung hat nicht stattgefunden.

Eigentlich hat er die Einstellung 5 grade sein zu lassen, dem Vermieter entsprechend eine Ansage zu machen und gut ist. Doch leider hält sich auch der Vermieter nicht mehr an mündliche Zusagen und nun überlegt er was für rechtliche Möglichkeiten er hat. Eine Offizielle Abnahme soll in den nächsten Tagen mit einer Abrechnungsfirma erfolgen. Er überlegt nun diesen Mißstand in das Abnahmeprotokoll aufnehmen zu lassen, damit es schonmal beweise gibt. (mittels Sicherung könnte es demonstriert werden). Wäre das schonmal eine richtige Vorgehensweise um sich evtl. Ansprüche sichern zu können? Außerdem was könnte er erwirken? Sprich könnte er die Kosten für die ganzen Jahre geltend machen? Auch wenn er schon die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre akzeptiert hat?

Wie wäre es in diesem hypotetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?

Ergänzend noch zu sagen das es sich bei der Heizung um eine Gemeinschaftsheizung handelt. (Gasheizung) Die Heizkosten wurden korrekt über die Nebenkostenabrechnung beiden Mietern berechnet (Wärmemengenzähler). Es geht also um die Stromkosten für die Gasheizung…

Noch eine Ergänzung :smile:

Die Stromzähler wurden nicht über den Vermieter abgerechnet sondern von beiden Mietern mit ihren jeweiligen Wunschversorgern direkt.

Rechtlich dürfte sich insbesondere mit der Feststellung durch einen Dritten (Zeugen ) sicher etwas machen lassen. In Anbetracht des (von mir ) geschätzten Schadens würde ich das Prozessrisiko aber nicht eingehen .5 grade sein lassen ist sicher der richtige Weg und vielleicht eine gütliche Einigung mit dem Vermieter.Wenn es so richtig ist , wie sie schildern , dann wären vielleicht 100,-€ eine gütliche Einigung. Der Vermieter würde sich dann als Rechtschaffender auszeichnen .Zeigen Sie Ihm doch , diese hier- meine- neutrale Meinung!

Hallo,

dass eine Heizung Strom verbraucht, ist manchen Mietern garnicht klar.
Gleich von Betrug zu sprechen, erscheint mir schwer nachweisbar. Allerdings wenn in der Nebenkostenabrechnung ein Posten mit Stromkosten für Beleuchtung auftaucht, dann fände ich das das schon ziemlich dreist.
Der Vermieter muss eigentlich wissen, dass er einen Stromzähler hat. Wenn es ein Zwischenzähler ist - da ist möglich, um die Stromkosten für Heizung ermitteln zu können, dann muss er nicht mit der Lieferfirma abrechnen. Aber müsste ihn eigentlich kennen und ablesen.

Der ehemalige Mieter kann meiner Meinung nach zumindest noch Widerspruch gegen die letze Nebenkostenabrechnung einlegen.
Für die vorherigen weiß ich es nicht genau. Die Widerspruchsfrist von 12 Monaten nach Eingang der Abrechnung kann wohl auch hinfällig sein, wenn es nicht im Verschulden des Mieters liegt. (ich verweise auf die Webseite: http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruchsfri… )
Der Mieter muss prüfen, ob es sich lohnt, evtl. einen Rechtsstreit einzugehen. Die Stromkosten müssten ja dann zwischen den Verbrauchern aufgeteilt werden und in eine korrigierte Heizkostenabrechnung aufgenommen werden. Ich weiß nicht wie viel Strom eine Gasheizung verbraucht. ich gehe aber davon aus, das der Strom durch die Umwälzpumpe verbraucht wird. Je nach Betrieb der Heizung (z.B nachts abgeschaltet oder nicht) und Art der Pumpe (ihre Leistungsaufnahme) kann der Verbrauch sehr unterschiedlich sein.  (vgl http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/tipp… )

Gruß
Elfriede

Wenn es tatsächlich so ist, daß der Miieter die gemeinschftlichen Stromkosten bezahlt hat, hat er auch Anspruch auf einen rückwirkenden Ausgleich für die früheren Jahre, auch wenn er die Nebenkostenabrechnung akzeptiert hat.  Hierbei handelt es sich um Schadenersatz. Die Verjährungsfrist setzt mit der Kenntnisnahme des Umstandes ein und beträgt 3 Jahre.

Allerdings frage ich mich nach dem Durchlesen, ob es tatsächlich so ist. Es gibt also 3 Parteien und 2 Zähler. Kann das sein ?

Bei Betrug oder Stromdiebstahl müßte dem Vermieter nachgewiesen werden, daß er vorsätzlich falsch abgerechnet hat. Es gibt genügend Gründe auch für Eigentümer, über den Verlauf der Leitungen nicht genau Bescheid zu wissen.

Es gibt 2 Mietparteien in dem Haus. EG und OG. Für EG gibt es einen Zähler und für OG.
Der Vermieter sagte das die Heizung über gemeinsamen Strom abgerechnet wird. Nur wo soll der her kommen? Und der Versuch zeigt, das die Heizung am Zähler des EG-Mieters hängt. Und somit nur er die Kosten für den Strom trägt. Neben der Heizung auch noch die besagte Beleuchtung.

Der Vermieter sagte das die Heizung über gemeinsamen Strom abgerechnet wird.

Da wäre doch der erste Ansatz, sich mal den Zähler für den „gemeinsamen Strom“ (üblicherweise Allgemeinstromzähler genannt) zeigen zu lassen.
Wurde denn bisher in der Betriebskostenabrechnung Allgemeinstrom berechnet?

Hallo,
diese Stromkosten sind definitiv nicht in der Heizkostenabrechnung enthalten, da nie konkret ermittelt. Also hätten beide Mieter eine unvollständige Abrechnung erhalten, die nachgebssert werden kann , ohne die Abrechnung gänzlich unwirksam zu machen. das zur Abrechnung.
Für den betroffenen mieter gilt aber, dass hier eine ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters vorliegt, da er für diese Kosten hätte in Vorleistung gehen müssen, auch wenn er sie anschließend in der Heizkostenabrechnung weiterberechnen kann. Für die ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung trägt der Vermieter die Verantwortung, also hat er dem Mieter die nunmehr zu schätzenden Kosten ihm zu erstatten, auch wenn er einen Großteil nicht mehr umlegen kann, das liegt aber in seinem Risikobereich.
Empfehlung: Gespräch suchen und trotzdem auf Klagemöglichkeit hinweisen!
Gruß suver

Nein das wurde nichts aufgeführt bisher…