Heizungstausch in Eigentumswohnung ?

Hallo Leute,
wir haben uns eine Ferienwohnung gekauft. Die Wohnung liegt in einer Anlage mit insgesamt 26 Wohnungen und stammt aus dem Baujahr 1980. Leider ist seit dem nicht viel passiert und wir müssen / möchten nun die Wohnung komplett renovieren. Dabei möchten wir auch

  1. einen Heizkörper um wenige cm verlegen
  2. einen neuen Heizkörper im Bad (=Handtuchhalter) anbringen

Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt sind die Heizungen alle mit Zählern ausgestattet.
Nun meine Fragen:

  1. Darf ich die Heizung einfach so austauschen und wie funktiniert das mit dem Zähler ? Ich denke mal, ich muss hier mit der Verwaltung sprechen, richtig ?

  2. Muss für das „Abklemmen“ und Anbauen der Heizungen die gesamte Heizungsanlage im gesamten Haus ausgeschaltet werden ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und schon einmal vielen Dank vorab !

Hallo

  1. Darf ich die Heizung einfach so austauschen und wie
    funktiniert das mit dem Zähler ? Ich denke mal, ich muss hier
    mit der Verwaltung sprechen, richtig ?

Darfst du ist ja Eigentum. Nur muß die Ablesefirma kommen und die alten Verbrauchszähler demontieren und an die neuen Heizkörper montieren.

  1. Muss für das „Abklemmen“ und Anbauen der Heizungen die
    gesamte Heizungsanlage im gesamten Haus ausgeschaltet werden ?

Kommt drauf an. Möglich das jede Wohneinheit über separate Absperrungen verfügt oder wenigstens Teilabschitte um im Notfall nicht das gesamte Haus absperren zu müssen. Das weiss aber der Fachhandwerker vor Ort, der wird solche Absperrungen schon finden.

Gruß
Nelsont

Guten Tag,

Also gerade für das Abschließen der Heizung würde ich doch einen Experten zu Rate ziehen und dich vorher bei der Verwaltung der Feriensiedlung erkundigen wie diese geschalten sind. Ansonsten einfach in deiner Gegend einen Sanitär Fachmann fragen. Manchmal kommt auch einer vorbei und macht eine kostenlose Inspektion. Wenn man nett ist :smile:

Hallo,

in unserer Eigentumsgemeinschaft hatten wir vor kurzem einen ähnlichen Fall. Dabei kam heraus, daß die Thermostatventile der Heizkörper Gemeinschaftseigentum sind und nur die Heizkörper dem Sondereigentum zuzuordnen sind.

Das bedeutet, daß Du auf jeden Fall mit dem Verwalter sprechen musst, da ihr ja die Heizungsanlage des Hauses ändert (zusätzlicher Heizkörper). Es könnte Probleme mit dem Druck oder dem Durchfluss im System geben. Uns wurde gesagt, daß es ratsam wäre, nach so einer Aktion einen hydraulischen Abgleich der gesamten Anlage zu machen, um zu gewährleisten, daß alle Heizkörper ordnungsgemäß funktionieren.

Der andere Heizkörper sollte keine Probleme bereiten, da er ja nur ein wenig versetzt werden soll.

So denn,

der Schipper

Hallo,

danke an alle für die Antworten. Ich habe mittlerweile mit der Hausverwaltung gesprochen. Alles kein Problem.

  1. Die Wohnungen verfügen tatsächlich über ein Absperrventil
  2. Heizungstausch ohne Probleme möglich

Also alles zum Glück einbfacher als ich dachte…

Danke noch einmal an alle…