Angenommen das Ventil des Heizkörpers ist defekt und ein großer Schrank befindet sich direkt vor der Heizung. Der Vermieter will die Reparatur vornehmen und bezahlen. Wer bezahlt nun den Abbau des Schrankes?
Gruß Ingeb.
Der Mieter, da er für seine Möbel verantwortlich ist, so wie der Vermieter für seine Bauteile.
vnA