Heizungsventil wechseln

Was darf man als Mieter.

Kann ein Mieter einfach das von Vermieterseite gestellte
Ventil auswechseln gegen ein Zeitgesteuertes und was wäre, wenn der
Mieter damit die Heizung beschädigt, das z.B. danach nichts mehr funktioniert an der Heizung.

Die Anfrage ist ein Gedankenspiel

Danke

Jacy

Mir ist nicht klar wie ich durch einen Thermostatwechsel den Heizkörper kaputt bekommen soll.
Ein Thermostatwechsel ist mE zustimmungspflichtig. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass der M ein Anrecht auf Zustimmung haben könnte.

vnA

Hi,

wenn der Mieter das gemietete (alte) Ventil nicht wegwirft und bei einem evtl. Auszug wieder einbaut, darf er auch das Ventil austauschen.

Allerdings hat er dabei entsprechende Sorgfalt anzuwenden und sowohl nach dem ersten, als auch nach dem zweiten, Tausch muss die Heizung einwandfrei funktionieren. Ggf. hat der Mieter eben einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Hat er durch unsachgemäßes Hantieren einen Schaden verursacht, hat der Mieter den Schaden auf eigene Kosten zu beheben.

So meine - nicht anwaltliche - Meinung.

Gruß
Nita

Hallo,

Kann ein Mieter einfach das von Vermieterseite gestellte
Ventil auswechseln gegen ein Zeitgesteuertes

Nein. Genauso wenig wie Wände einreißen.

Aber eigentlich wird nicht das ganze Ventil, sondern nur der Ventilkopf ausgetauscht. Und das geht auch ohne Zustimmung, Wasser ablassen und Zerstörungen vor sich. Und beim Auszug wird der Original-Kopf wieder drangeschraubt.

und was wäre, wenn der Mieter damit die Heizung beschädigt, das z.B.
danach nichts mehr funktioniert an der Heizung.

Na, rat mal! Wer’s kaputt macht, zahlt. Was denn sonst?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ich als Vermieter würde mich bedanken, wenn mein Mieter an den Thermostaten herumschraubt. Wenn die einfach zu alt und unschön sind, Vermieter fragen, ob er sie wechselt, ansonsten Finger weg!

Viele Grüße
Mela