angenommen, jemand wohnt in einem alten, denkmalgeschützten Haus mit zwei Wohnungen zur Miete. Dort gibt es eine Ölzentralheizung, die beide Wohnungen versorgt. Die Anlage kann aber nicht getrennt werden bzw. wäre das sehr aufwändig. Der Vermieter will deshalb eine Heizkosten-Pauschale nach Wohnfläche erheben. Eine Messung des individuellen Verbrauchs würde mangels technischer Umsetzbarkeit nicht stattfinden.
Frage 1: Wäre das zulässig?
Frage 2: Was müsste man zur Zeit als Quadratmeter-Pauschale zahlen?
Hallo,
es gibt inzwischen Wärmeverbrauchserfassungsgeräte (schönes Wort, oder?) für nahezu jeden Einsatz also an jedem Heizkörper und für das Warmwasser, und Firmen die die liefern, montieren und ablesen (sogar mit Funk ohne in die Wohnung zu müssen), und die sogar die Nebenkostenabrechnung korrekt machen… Das ist finanziell nicht so groß und technisch auch in Altbauten möglich, würde ich sagen. Im Branchenbuch oder Internet nachschauen.
MfG ynot
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