Heizungsverbrauch Nachzahlung zu hoch ?!

Hallo liebe Leute :smile:

Habe heute einen netten Brief von meinem Vermieter bekommen, welches mich ziemlich schockiert hat.

Ich zahle eine Miete von 370€ kalt + 150 NK
Wir leben zu dritt bzw 2 1/2 da meine Tochter gerade mal 3 Monate und paar Tage alt ist.

Ich komm dann mal zum Sachverhalt.

Meine Freundin und ich sind am 01.11.2011 in unsere jetzige Wohnung gezogen, wobei ich noch erwähnen möchte, dies ist ein Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien und bis vor dem 01.11.2011 habe ich bei meinen Eltern gewohnt, die meine Nachbarn sind d. H. ich habe unsere nachbars Wohnung gemietet. Gleiche Etage nur 4qm größer bei mir.

Soooo im Brief steht das ich mit meiner Freundin binnen 2 Monate, also vom 01.11.2011 - 31.12.2011 ca. 579€ Heizung verbraucht haben ( Heizungswert irgendwie um die 3800 )
ABER, wir haben eine 3 1/2 Zimmer Wohnung wobei man Kinderzimmer nicht mitzählen darf, weil unsere Tochter damals noch im Bauch war, haben wir im KZ nicht geheizt. Flur und Badezimmer sowieso nicht nur SZ + WZ + K und dann auch nur bei einer Stufe von 3-4 ( maximal 5 einstellbar.

Ist das fur gerade mal 62 Tage nicht etwas zu hoch bei normalem Verbrauch o.O ?!

Im Brief ist auch eine Liste wie die NK sich zusammen setzen, sprich was das im Jahr kostet und direkt daneben mein Anteil für 62 Tage NUR bei der Heizubgsabrechnung kein Jahresverbrauch sondern nur unser Anteil von 62 Tagen ( 579€ !!! )

Habe die Rechnung mit der meiner Eltern verglichen. Da ich 2011 noch bei meinen Eltern gewohnt habe, weiß ich ja wir unser Heizungsverbrauch ist, überall min. auf 3 und im KZ teilweise Fenster aoffen. Und meine Eltern hatten eine Abrechnung von ca 1.200€ und einen HZwert von knapp 7800.

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen und werde es aufjedenfall unserem Hausverwalter zum kontrollieren geben.

Kann man denn überhaupt binnen 2 monaten sovuel verbrauchen ??!!

Ich danke euch bereits im Vorraudms :smile:

Möglich ist ein solch hoher Verbrauch.
Bei uns im Haus verbrauchen die Verschwender vier mal soviel wie die sparsamsten.

Wenn du das Gefühl hast dein Heizverhalten hat sich im Vergleich bei denen Eltern nicht verändert solltest du die Abrechnung auf jeden Fall von einem Fachmann überprüfen lassen.

MfG
uwe

Hallo goekhanx,
eine Heizungsanlage in einem Mehrfamilienhaus muß mit Wärmemengenzählern ausgerüstet sein. Die Ablesung gibt Aufschluß darüber, welchen Anteil der jeweilige Heizkörper verbraucht hat. zusätzlich muß klar sein, welcher Anteil am Gesamtwärmebedarf umgelegt wird.
Hat man hier vielleicht den Jahresverbrauch abgerechnet? Vor dem Einzug in die Wohnung hätte abgelesen werden müssen um den richtigen Verbrauch zu ermitteln. Gibt es für das Haus schon einen Energiepaß? Der gibt Aufschluß über den Zustand der Dämmung des Hauses (Energieschleuder oder nicht).
An der Vergleichswohnung (Eltern) kann man nur bedingt feststellen ob zuviel gezahlt wurde. Es wäre bestenfalls ein Anhaltspunkt für eine Abschlagszahlung (…,…€/m²)bis die Differenz geklärt ist. Das sollten auf jeden Fall erfolgen um keinen Zahlungsverzug zu erzeugen.

Lassen Sie also die Abrechnung prüfen. Erstmal bei der Stelle, die die Abrechnung durchgeführt hat. Eventuell danach bei einer Mieterschutzorganisation.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Heizungsmann

Hallo,

mit was heizen sie
gas , Öl, Elektro

3800 Heizungswert sagt mir überhaupt nichts,
sind es Liter, m3 Gas, Kwh.

Bitte genaue Angaben

Hallo goekhanx,

bitte bedenke, dass die Höhe der NK-Vorrauszahlung so bemessen sein sollte, das im GESAMTJAHR die Kosten ausgeglichen sind. D.h. im Sommer, in den verbrauchsarmen Monaten (ohne Heizung) wird für den Winter, den Heizmonaten, mitgezahlt. Ein Heizungsverbrauch von 250 € pro Monat im Winter ist überhaupt nichts ungewöhnliches, zudem die Heizkosten, sprich Energie-Kosten in der letzten Zeit so exorbitant gestiegen sind. Das spürt ja auch jeder an der Tankstelle. Es kommtnatürlich sehr darauf an, in welchem Zustand die Wohnung (Fenster/Dämmung/Heizungsanlage) ist! Allgemeine Aussagen zu machen, ist da sehr schwierig.
Die Kontrolle durch den Hausverwalter ist in jedem Falle sinnvoll.

Gruß

Mary

Hallo Goekhanx,
von deinen Angaben her kann nicht so viel verbraucht worden sein! Seiten dem Vermieter muss eine detaillierte und nachvollziehbare Heizkostenabrechnung vorgelegt werden, aus der der Heizzeitraum, der Verbrauch pro Zimmer, die fixen Kosten wie Strom etc. und die Aufteilung in Verbrauchs- und Wartungskosten aufgeführt sein müssen. Wobei die Verbrauchskosten mindestens 50% ausmachen müssen.
Beste Grüße
Kocki