für eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung steht im Mietvertrag, dass dieselbe jährlich zu warten ist. Soweit unstrittig.
Frage: Muss diese Wartung jährlich mittels Rechnungskopie oder Bestätigung des ausführenden Unternehmens nachgewiesen werden?
Hier bekommt der Vermieter automatisch die Rechnung des Schornsteinfegers, im Versagensfall mit Drohung. Ist das nicht verbindlicher als ein Wartungsnachweis?
wenn man sich vertraglich zu etwas verpflichtet, muss man zumindest dann in der Lage sein, die Einhaltung nachweisen zu können, wenn dies erforderlich ist.
Die Beurteilung des Schornsteinfegers kann man bestenfalls als Argument dafür heranziehen, dass es auch ohne Wartung - bzw. Nachweis einer solchen - nochmal gut gegangen ist.
Es ist aber kein Beleg dafür, dass eine Wartung stattgefunden hat.