Moin,
eine allgemeine Frage: bei einer Ölheizung wird ja normalerweise einmal im Jahr eine Wartung durchgeführt. Im Rahmen dieser Wartung wird auch meist eine neue Brennerdüse eingebaut. Ist die komplette Rechnung dann als „Wartung“ abrechenbar, oder müssen die Ersatzteile als „Reparatur“ rausgerechnet werden?
Gruß
Stefan
Moin,
eine allgemeine Frage: bei einer Ölheizung wird ja
normalerweise einmal im Jahr eine Wartung durchgeführt. Im
Rahmen dieser Wartung wird auch meist eine neue Brennerdüse
eingebaut. Ist die komplette Rechnung dann als „Wartung“
abrechenbar, oder müssen die Ersatzteile als „Reparatur“
rausgerechnet werden?
Hallo,
Bei den Kosten der Wartung werden Kleinteile oft im Rahmen der Wartung ausgetauscht und abgerechnet. Ich sehe keinen Hinderungsgrund, wenn Beträge bis zu 10 € in der Wartung als Kleinteile abgerechnet werden.
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für Deine Antwort. Habe aber noch eine Rückfrage:
Bei den Kosten der Wartung werden Kleinteile oft im Rahmen der
Wartung ausgetauscht und abgerechnet. Ich sehe keinen
Hinderungsgrund, wenn Beträge bis zu 10 € in der Wartung als
Kleinteile abgerechnet werden.
Sind diese 10 EUR eine irgendwo festgeschriebene Höchstgrenze, oder einfach ein Erfahrungswert aus der Praxis?
Gruß
Stefan
Hallo Günter,
danke für Deine Antwort. Habe aber noch eine Rückfrage:
Bei den Kosten der Wartung werden Kleinteile oft im Rahmen der
Wartung ausgetauscht und abgerechnet. Ich sehe keinen
Hinderungsgrund, wenn Beträge bis zu 10 € in der Wartung als
Kleinteile abgerechnet werden.
Sind diese 10 EUR eine irgendwo festgeschriebene Höchstgrenze,
oder einfach ein Erfahrungswert aus der Praxis?
Gruß
Hallo Stefan,
ein Erfahrungswert aus der Praxis und - juristisch betrachtet - hat zwar eine Gummidichtiung was in der Abrechnugn zu suchen, aber sonst keine anderen Kleinteile.
Gruss Günter
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