Hallo,
weiss jemand, ob es eine bestimmte Frist für Benachrichtigungen der Heizungsfirma gibt,
die man an die Wohnungstür geklemmt bekommt?
Im konkreten Fall wurde an einem Donnerstag nachmittags der Zettel an der Tür
befestigt mit der Aufforderung, am nächsten Tag zwischen 10 und 12 Uhr in der
Wohnung zu sein, was ja in den wenigsten Fällen möglich ist, da man ja
Verpflichtungen hat; z.B. einer Arbeit nachgeht, bei der man nicht mal
einfach so anrufen kann und sagen kann, man kommt erst drei Stunden später.
Kann dann die Hausverwaltung bzw. Heizungsfirma, wenn man nicht in der Wohnung war,
eine Rechnung für die Anfahrtskosten an den Mieter schicken?
Ich finde, eine Benachrichtigungsfrist von mindestens einer Woche sollte
schon gegeben sein.
gruss,
tina
Ich finde, eine Benachrichtigungsfrist von mindestens einer Woche sollte
schon gegeben sein.
„Mindesten eine Woche“ halte ich für überzogen - aber mind. 48 Stunden dürfen es m.E. schon sein, soweit es sich nicht um einen echten Notfall handelt > die 48 Std. gelten z.B. bei Besichtigungen:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_1_2.html
„Mindesten eine Woche“ halte ich für überzogen - aber mind. 48
Stunden dürfen es m.E. schon sein, soweit es sich nicht um
einen echten Notfall handelt > die 48 Std. gelten z.B. bei
Besichtigungen:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_1_2.html
danke für den Link.
Allerdings behandelt der doch etwas anderes. Es geht um Besichtigungen, und
es steht auch in dem Link, dass der Mieter im Falle eines Urlaubs
sicherstellen muss, dass der Vermieter Zugang bekommt, aber *nur*, wenn
er kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses steht, also wenn dringendes
Interesse an der Besichtigung besteht.
Zudem steht dort nichts von Fahrtkostenerstattung.
Man stelle sich vor, man müsste (wenn wir jetzt mal von den 48 stunden
ausgehen), jedesmal, wenn man mal 2 Tage nicht da ist, mit einer Fahrtkosten-
erstattung rechnen. Sei es, dass man auf Dienstreise ist, auf Kurzurlaub
oder sonstwo. Dann müsste man auch bei jeder solchen Gelegenheit einem
Nachbarn einen Schlüssel geben. Zudem hat auch nicht jeder Nachbar dann Zeit.
Von daher bin ich immer noch der Meinung, eine Woche mindestens sollte sein.
Das ist z.B. auch die Zeit, in der man nach seinem geparkten Auto schauen
muss, ob es nicht evtl. in der Zwischenzeit im Parkverbot steht.
Hallo,
dieser Termin ist zu kurzfristig. Die Firma hat - ohne dass dem Mieter weitere Kosten entstehen - an einem Ersatztermin die Ablesung vorzunehmen.
Im Übrigen, selbst wenn vereinbart, der VM hat in Abwesenheit des Mieters in dessen Wohnung nichts verloren. Dem VM steht kein Schlüssel zu. Der Mieter sollte allerdings hinterlassen, wo im Notfall ein Schlüssel hinterlegt wurde, jedoch klare Anweisung geben, dass der VM weder eine Besichtigung der Wohnung vornehmen darf noch langfristig geplante Arbeiten ausgerechnet im Urlaub des Mieters in dessen Wohnung abklären muss. Solche VM handeln nicht korrekt und der Urlaub dies Mieters dient überwiegend Schnüffelpraktiken. Und wer kündigt, der hat Anspruch, dass der VM mit Interessenten nach Voranmeldung die Wohnung nicht ohne Mieter betritt. Notfalls muss der Mieter für eine Ersatzperson sorgen, die anwesend ist.
Gruss Günter
weiss jemand, ob es eine bestimmte Frist für
Benachrichtigungen der Heizungsfirma gibt,
die man an die Wohnungstür geklemmt bekommt?
Im konkreten Fall wurde an einem Donnerstag nachmittags der
Zettel an der Tür
befestigt mit der Aufforderung, am nächsten Tag zwischen 10
und 12 Uhr in der
Wohnung zu sein, was ja in den wenigsten Fällen möglich ist,
da man ja
Verpflichtungen hat; z.B. einer Arbeit nachgeht, bei der man
nicht mal
einfach so anrufen kann und sagen kann, man kommt erst drei
Stunden später.
Kann dann die Hausverwaltung bzw. Heizungsfirma, wenn man
nicht in der Wohnung war,
eine Rechnung für die Anfahrtskosten an den Mieter schicken?
Ich finde, eine Benachrichtigungsfrist von mindestens einer
Woche sollte
schon gegeben sein.
gruss,
tina