Heizverhalten im Winter

Angenommen der Mieter unter mir ist seit Monaten nicht da, schaut ab und zu mal nach der Post, aber hält sich nicht länger als 1x 5 Minuten in der Woche in seiner Wohnung auf.
—Ist er verpflichtet, während des Winters ordnungsgemäß zu heizen.—
Das Problem liegt darin, das ich die Kälte von unten zu spüren bekomme. Mein Fußboden ist sehr kalt, und manchmal wird meine Wohnung schlecht warm deswegen.

LG
B

Angenommen der Mieter unter mir ist seit Monaten nicht da,
schaut ab und zu mal nach der Post, aber hält sich nicht
länger als 1x 5 Minuten in der Woche in seiner Wohnung auf.
—Ist er verpflichtet, während des Winters ordnungsgemäß zu
heizen.—

Nein, solange die Heizung auf 1 steht, damit die Rohre nicht einfrosten, handelt er nicht fahrlässig. Er ist nicht verpflichtet für einen Nachbar mitzuheizen, damit die warme Füsse haben.

LG jasmin

Sag mal, was sollen denn die Leute sagen, die eine Erdgeschoßwohnung haben. Die haben nämlich im Winter auf jeden Fall kalte Füsse und haben auch höhere Heizkosten

Jop, sehe ich genauso.

Nichts desto Trotz ist jeder Mieter dazu verpflichtet ordentlich zu heizen und zu lüften. Gerade in der Heizperiode sollten die Temperaturen (ich glaube) 18 Grad nicht unterschreiten.

Ggf. mal über den Vermieter versuchen. Also bei den derzeitigen Temperaturen (und ich wohne nicht im Erdgeschoss und habe „normal“ bis „großzügig“ heizende Nachbarn), habe ich es sehr schwer über 18-20 Grad in meiner Wohnung zu bekommen. Und auch meine Heizungen sind laufen auf Hochtouren. Daher bezweifel ich, dass der Mieter unter dir eine Temperatur über 18 Grad in seiner Wohnung hat (wenn dieser nur auf Stufe 1 heizt).
Und dies kann auch nicht im Interesse des ET liegen (Feuchtigkeit, Schimmel,…).
Also evtl. mal auf die Schiene versuchen.

Lieben Gruß
Leilani

Jop, sehe ich genauso.

Nichts desto Trotz ist jeder Mieter dazu verpflichtet
ordentlich zu heizen und zu lüften. Gerade in der Heizperiode
sollten die Temperaturen (ich glaube) 18 Grad nicht
unterschreiten.

Hi, das ist nun wirklich ausgesprochener Unfug was Du da von Dir gibst!
Es empfiehlt sich, ehe man derartige Fehlinfos postet, lieber mal nichts zu schreiben!
Und: Glaube ist nicht Wissen!

Als Mieter ist man lediglich verpflichtet die Wohnung so zu beheizen, dass kein Wasserrohrbruch durch eingefrorene Leitungen entsteht.

Und NEIN, als Mieter ist man nicht verpflichtet für andere Mieter mit zu heizen.

Und, dass wärend d. Heizperiode mindestens 18°C sein müssen, stimmt auch nicht! Es müssen je nach Zimmer, Flur u. Bad sogar mehr °C sein!
MfG ramses90

Die frieren auch nicht ein, wenn man sie auf das Sternchen mit Frostschutz stellt, dann halten sie 8 Grad :wink:. Nur ausmachen sollte man sie nicht
gruss

Hi,

Und: Glaube ist nicht Wissen!

wie wahr

Als Mieter ist man lediglich verpflichtet die Wohnung so zu
beheizen, dass kein Wasserrohrbruch durch eingefrorene
Leitungen entsteht.

Hmm, wie wäre es so zu heizen, das kein Schaden zB in der Wohnung entsteht? Es könnte dort noch etwas anderes als gefüllte Wasserrohre geben…

Und NEIN, als Mieter ist man nicht verpflichtet für andere
Mieter mit zu heizen.

jupp, nur mitzubezahlen bei zB einer Sammelheizung zB über die Grundkosten

Und, dass wärend d. Heizperiode mindestens 18°C sein müssen,
stimmt auch nicht! Es müssen je nach Zimmer, Flur u. Bad sogar
mehr °C sein!

aah ja, völlig logisch wenn man nicht zuhause wäre… :smile:

vlg MC

aah ja, völlig logisch wenn man nicht zuhause wäre… :smile:

Hi, das bezog sich auf das zu Hause sein u. darauf welche Temperatur d. VM jn d. vermieteten Wohnungerbringen muss. Wenn ´s erforderlich sein sollte schreib ich das nächstes Mal ausdrücklich dazu.

vlg MC

MfG ramses90

Hi,

aah ja, völlig logisch wenn man nicht zuhause wäre… :smile:

Hi, das bezog sich auf das zu Hause sein u. darauf welche
Temperatur d. VM jn d. vermieteten Wohnungerbringen muss.
Wenn ´s erforderlich sein sollte schreib ich das nächstes Mal
ausdrücklich dazu.

Einfach mal das Zeichen :smile: von oben um 90° nach rechts drehen und den Smiley erkennen…

Das sollte in Scherz sein.

vlg MC