Heizwert und Solaranlage

Welchen durchschnittlichen Heizwert muss ich bei der Berechnung der Energie für die Warmwasseraufbereitung ansetzen, wenn ich das Warmwasser in der zentralen Öl-Heizanlage, erweitert mit einer Solarmodulfläche von ca. 6 m², erhitze?
Gemeint ist der Heizwert, der gem. § 9.2 der Heizkostenverordnung anzusetzen wäre.
Gibt es Literaturhinweise zu diesem Thema?

Hallo!

Da man in der Heizkostenabrechnung nur tatsächlich angefallene Kosten umlegen darf,kann man die Solarwärme nicht „verkaufen“ und berechnen.

Sinnvoll (und bis Jahresende 2013 auch vorgeschrieben) ist ein Wärmemengenzähler in der Heizschlange des Speichers,die vom Heizkessel aus beheizt wird. Dann hat man die WW-Energie gemessen und kann sie abrechnen.

Falls man das noch nicht hat,bleibt die Methode mit der angepassten Abtrennungsformel nach HKVO.
Man senkt die rechnerische WW-Temperatur in der Formel um 20 K ab,rechnet also nicht mit 60 sondern nur 40°C WW.

mfG
duck313

Hi,
AHA und die Investition der Solaranlage war gratis?
wie ist das nun wenn ich 2 Nutzer habe (Mieter A und Mieter B) einen Heizungspuffer mit Solaranbindung.
So nun heizt der eine gerade wenn es schneit der andere dafür mehr in der Übergangszeit, jetzt hat jeder einen Wärmemengenzähler um den individuellen Verbrauch zu ermitteln. Jetzt muß noch die Solarleistung abgezogen werden, womit aber vielleicht dann der vorwiegend Solar bezogen hat dann erst recht das Öl bezahlt.

Und wieso zahlt man bei Strom für den „Gratis-Strom“ noch extra Ökoabgaben?
Wo doch Strom aus Solar Wind oder Wasserkraft, genauso wie bei einer thermischen Anlage nur Aufwand aus Investition und Wartung bedeuten?
OL

Hallo!

Du bestreitest,das man nur tatsächlich anfallende BETRIEBSkosten umlegen darf ?
Die Investitionskosten einer Solaranlage kann man sehr wohl umlegen,zu 11 % der umlagefähigen Kosten auf die Miete,nicht auf die Nebenkosten.
Und die Wartungskosten und Stromkosten(Solarpumpe,Solarregelung) sind auch auf NK umlegbar.

Wenn 2 Mieter vorbildlich mit 2 Wärmemengenzählern für deren Heizung ausgestattet sind,dann fehlt nur noch ein Wärmemengenzähler im Zulauf Wärmetauscher Heizung-Speicher.
Der zählt die Energiemenge an Öl/Gas,die man für WW brauchte.
Und 2 Wohnungs-Warmwasserzähler.
Dann hat man alles zusammen für eine korrekte und auch einfach Abrechnung.

MfG
duck313

HI,
Nein hat man eben nicht,
da ja es ja davon abhängt wer, wann, mit welchen Temperaturen (auch Vorlauftemperaturen) heizt.
Oder gar einer heizt dann im Sommer mit dem Überschuss den Swimmingpool, da freut sich dann der andere oder wie?
Also angenommen, zugegebenermassen ein Extrembeispiel beide brauchen je 10 mWh real im Winter an Gas etc, hat aber einen Wärmeverbrauch von je 30 mWh, der Rest kommt aus der Solaranlage. Der eine heizt aber den Swimmingpool mit zusätzlich 500mWh
Gesamtverbrauch also 560 mWh der Wärmemengenzähler zwischen Solar und Speicher zeigt im Jahr abgesehen von Verlusten 540 Einspeisung an.
So nun hat der eine einen Verbrauch von 530 der andere 30 das schlüsselst du jetzt nahezu 1:18 an den Energiekosten auf? (die Solarumwälzpumpe und Steuerung wird von einem PV Modul gespeist)
Also 20 mWh real verbrauchtes Gas kosten 1900 Euro (damits einfacher zu rechnen ist)
zahlt der eine 100 Euro und der andere 1800 Euro, obwohl beide real gleich viel Gas verbraucht haben.
Also gut zu wissen, dann lass ich das mit der Solaranlage.
Ich bekomme dadurch ja auch nicht mehr Miete.
Wozu betreibt wer Solarkraftwerke?
Es gibt doch auch Fernwärme aus Müll?

OL
PS.: mir ist natürlich klar dass man bei so einem Extrembeispiel einen zusätzlichen Zähler einbauen würde,
aber es kann ja sein dass der Eine im März wenn die Solar schon fast alles liefert, auf der FBH seine Pflanzen vorzieht oder er nackt rumläuft, das kostet Ihm dann so richtig viel, obwohl er zwischen Weihnachten und 3 König auf Skiurlaub war und nun nur die „Gratis“ Energie verbraucht.
Die bekommt aber nun nicht der der die Anlage errichtet sondern der andere Mieter spart sich Kosten.