Hallo,
wir wohnen in einem reinen Einfamilienhausgebiet und die Firma Helma hat nun vor, dort ein 8-Familienhaus zu errichten.
Wir sind 6 direkt angrenzende Anwohner und haben alle Widerspruch eingelegt, da dieses großes Objekt überhaupt nicht
In diese gewachsene Gegend passt.1.) Der erste Anwalt der uns beraten hat und der uns massiv von allem abgeraten hat – stellte
Sich hinterher raus arbeitet mit Helma Haus zusammen. 2.) Der Orts Bürgermeister Herr Bogja bot uns, bei einen Gespräch 50.000 € wenn
wir Helma mit den Bau nicht weiter behindern würden. 3.) Die Region erpresst uns massiv mit angeblichen Bauverstößen, damit wir
die Klage fallen lassen und immer mit den Hinweis – rufen Sie Helma an dann ist alles vom Tisch.4.) Die Firma Helma hat uns auch
versucht zu erpressen. Nun haben Wir einen neuen Anwalt und der findet das alles sehr merkwürdig das sich die REGION Hannover, sich
so massiv für einen Bauträger einsetzt. Hier geht nur um die Interessen der Firma Helma und nicht um uns Anwohner diese Baufirma
hat wichtige Freunde in der Gemeinde Isernhagen und in der Region Hannover um ihre Interessen mit Gewalt durchzusetzen.
Wir gehen davon aus, dass dort irgendeiner Geld oder ähnliches bekommen hat.
Habt Ihr irgendwelche Ideen oder Vorschläge, wie wir diesen Bau doch noch verhindern können.
Es geht mir hier nicht um eine Rechtsberatung, die habe ich schon.
Hallo,
da es sich hier um eine ziemliche Vetternwirtschaft zu handeln scheint, würde ich mich jetzt an die Öffentlichkeit, d. h. die Medien wenden. Hier wären die Politmagzine Report Mainz, Fakt ist usw. aufgeführt, die sich für die Bürger einsetzen. Auch BILD würde sich sicher dafür interessieren.
Eine Anfrage an Jauch wäre auch nicht schlecht, der hat auch schon manchem Verzweifelten durch seine Sendung geholfen.
Diese Öffentlichkeit kann oft mehr bewirken als der beste Anwalt, denn bei Bekanntwerden solcher Fälle, kann das sehr schnell die weitere politische Entwicklung der damit befassten Politiker beenden.
Drücke fest die Daumen, dass Ihr Recht bekommt.
ISchu:
Hallo, das hört sich alles seltsam an.
Zunächst mal gibt rechtlich keine reinen Einfamilienhausgebiete. es gibt allgemeine Wohngebiete, hier können dann z. B. nur Einzelhäuser zulässig sein, wenn es einen Bebauungsplan gibt. Also gibt es einen B-Plan, muß das Bauvorhaben diesem entsprechen. Gibt es keinen muß sich das geplante Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Das ist dann ein etwas weicherer Paragraf, der auslegbar ist. Hier geht es dann darum, daß sich die überbaubare Fläche, Gebäudehöhe für First und Traufe und die Gesamtwohnfläche dem Bestand anpassen. Hier ist es allerdings bundesweit üblich, daß leichte Erhöhungen zum Bestand akzeptiert werden, das aus Gründe der Bodenversiegelung etc…
Wenn Euch oder Eurem neuen Anwalt etwas merkwürdig vorkommt, Fristen des Bauamtes beachten und evtl. auch bei einer schon ausgesprochenen Genehmigung Einspruch bei der höheren Baurechtsbehörde sprich Regierungspräsidium einlegen.
Eure Bauverstöße / Erpressungsversuche der Behörde sind nicht Bestandteil des genehmigungsverfahrens von Helma und somit unwichtig, geht wahrscheinlich sowieso in Richtung Bestandsschutz.
Grüße Mathias
Hallo reingefallen,
ja, dass ist Kapitalismus pur, Geld regiert die Welt, und unsere Politiker reden uns immer ein, wir leben in einer Demokratie.
Aber auch in Hannover gilt das Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist eine Bebauung nach § 30 bis 35 BauGB zu beurteilen, je nach dem, welchen Status das Baufeld hat. Nach § 34 (unbeplanter) Innenbereich hat sich die Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Wenn also alles ringsherum mit Eigenheimen 1-1.1/2 geschossig bebaut ist, wäre ein mehrgeschossiges Gebäude mit 8 Wohnungen unzulässig. Befinden sich aber in der näheren Umgebung solche Baukörper, kann allerdings auch auf diese abgestellt werden. Dann käme noch ein sogenanntes Rücksichtnahmegebot in betracht, welches davon ausgeht, dass auch ein rechtskonformer Bau unzulässig sein kann, wenn dadurch z.B. der Wohnfrieden gestört werden könnte.
Also, du siehst, es ist ein weites Feld und hier nicht weiter zu beantworten. Nutze deinen Anwalt in zusammenarbeit vielleicht mit einem Architekten, der mit dem BauGB vertraut ist, und lege sofort Widerspruch gegen eine eventuell erteilte Baugenehmigung ein. Dann überprüft die nächshöhere Instanz den Vorgang und hat vielleicht nicht so ein Interesse daran, eine rechtswidrige Baugenehmigung zuzulassen.
Freundliche Grüße
Harald
Hallo reingefallen,
da Sie sich bereits anwaltlich beraten lassen, denke ich, das es die Aufgabe Ihres Rechtsbeistandes ist, mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise zu beraten!
Mir persönlich kommt der Enthusiasmus Ihres Dorfoberen schon sehr merkwürdig vor, vor allem, wenn „er“ Ihnen Schweigegeld anbietet…
Aucgh das Ihr erster Anwalt sie zu Ihren Ungunsten beeinflussen wollte, halte ich für mehr als fragwürdig!
Meiner Meinung nach, könnte das eher ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein, als für ein Verwaltungsgericht!
Immerhin ist das ein Zeichen dafür, das man bei der Firma Helma und in Ihrer Bauverwaltung die Widersprüche der betroffenen Nachbarn fürchtet!
M.E. auch zurecht, denn selbst eine evtl. beabsichtigte Bebauungsplanänderung, würde vermutlich am Wiederstand dieser Anlieger scheitern.
Also bleibt der Firma nur, den Betroffenen Ihre Bedenken entweder abzukaufen ( das ist übrigens legitim! ), oder auch deren Grund und Häuser zu kaufen um die Widersprüche aus der Welt schaffen zu können.
Ich hoffe, meine Angaben helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland
U.F.
Hallo „reingefallen“,
Du brauchst nicht irgendeinen Anwalt, sondern einen der sich mit Baurecht auskennt. Jeder andere Anwalt nimmt nur Dein Geld, hat aber gar keine Ahnung.
(Dann noch einen Hinweis: hast Du Beweise für die Bestechungsversuche, besonders für die des Bürgermeisters? Denn wenn nicht, dann kann er Dich auf Verleumdung verklagen, Du nennst ihn hier immerhin sogar mit Namen)
MfG
Wolfram Damies
Dipl.-Ing. (FH) Hochbau
Hallo,
es war so, das wir zu zweit beim Bürgermeister waren. Und der andere kann und würde diesen Satzlaut auch vor Gericht bezeugen. - reicht das nicht?
Hallo,
Es gibt in jedem Bundesland eine Bauordnung!
Für dieses Baugebiet gibt es sicher einen Bebauungsplan und der ist rechtsgültig!
In diesem Bebauuungsplan ist die Dichte und die Bauart, ob Einfamilienhäuser, zweifamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser gebaut werden dürfen.
Ein Architekt oder Bauingenieur, oder auch Techmiker oder Maurermeister können diese Bebauungspläne lesen und genau sagen was dort gebaut werden darf.
Ihrer Beschreibung zu olge scheint mir dort ein Intriegenspiel zu gange zu sein
mfg
waltsie
Dann kannst Du den Bürgermeister wegen versuchter Bestechung anzeigen. Dazu reicht dann wieder ein Anwalt für Zivilrecht oder Wirtschaftsrecht. Damit kannst Du evtl. den Bürgermeister von seinem Amt entfernen und ein neuer Bürgermeister wird sich hüten wieder gemeinsame Sache mit der Baufirma zu machen. Für Dein reines Bebauungs-Problem brauchst Du aber doch einen Anwalt für Baurecht.
Hallo !
Abwarten, wie die Verwaltungsgerichte urteilen.
Entweder es gibt ein Baurecht oder nicht !
Auf jeden Fall stinkts hier fürchterlich !
Gruß
Hallo,
Rechtsberatung ist nicht gewünscht, aber wir können doch jetzt nicht „illegale“ Tipps geben, wie man die Baufirma bezwingen kann … ich gehe davon aus, dass es bereits „Gespräche“ gegeben hat, zwischen den Parteien …
Im § 34 ist geregelt, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen muss, in die nähere Umgebung, das können 200 m sein, oder auch mehr oder weniger!
Wenn die nähere Umgebung wie ein Mischgebiet ist, kann hier auch ein Vorhaben zulässig sein, welches hier noch nicht ist, aber in einem Mischgebiet zulässig wäre!
Auch Vorhaben, die den aus ihrer Umgebung ableitbaren Rahmen überschreiten, können sich in dieser Umgebung einfügen. Das wird zum Abschluss gerichtlich, bei einem Ortstermin, beurteilt.
Wenn Ihre Beschreibung zutreffend ist, können Sie es auf einen Prozess ankommen lassen. Die Kosten müssen die Verlierer tragen, einen anderen Weg sehe ich nicht …
Rainer
Hallo lieber Ratsuchender,
im Raum Hannover / Isernhagen gilt das Landesbaurecht von Niedersachsen. Letztlich braucht ihr auf jeden Fall einen Rechtsbeistand (im Idealfall einen Fachanwalt für Baurecht), denn ohne den wird es leztlich ganz sicher nicht gehen.
Also, es gilt hier viele Dinge zu prüfen und zu hinterfragen:- Handelt es sich um eine geplante Bebauung in einem Ortsteil oder um einen Bauplatz in einem Bebauungsplangebiet (Wichtig für die Zulässigkeit), - in welche Gebäudeklasse befindet sich das geplante Gebäude, ist diese Bebauung hier zulässig? - sind tatsächlich Geldmittel o.Ä. geflossen (ehrlich gesagt kaum vorstellbar), -werden ggf. alle Vorschriften durch das geplante Gebäude eingehalten (Abstandflächen, Brandschutz, Gebäudehöhen und vieles mehr).
Letztlich entscheidet die Gemeinde oder der Landkreis (die untere Baubehörde) über den Bauantrag, also erteilt ggf. die Genehmigung. Diese muss zwingend darauf achten, das alle Gesetze und Normen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden. Ein Architekt bzw. Sachverständiger wird euch die ersten (oben genannten) Fragen im Handumdrehen beantworten können und dem Anwalt sicherlich gerne zuarbeiten. So würde ich in diesem Fall vorgehen.
LG
Hallole,
da es sich um ein Einfamilienhausgebiet handelt vermute ich, dass es einen Bebauungsplan gibt. Ein Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Darüber entscheidet das Bauamt. Ohne konkrete Angaben zum Bebauungsplan kann ich gar nichts dazu sagen. Ausserdem ist anwaltliche Hilfe dann wohl allemal ausreichend.
Schöne Grüße
Christian Storch
Hallo,
etwas anderes fällt mir dazu auch nicht ein. Ich hätte auch Einspruch eingelegt.
MfG
Klry
Hallo,
eine verzwickte Sache. Leider kann ich keine Tipps geben, wie man diese Misere aus dem Weg schaffen kann. Evtl. ein Hinweis: Was sagt denn der für dieses Gebiet bestehende B-Plan aus? Wernn keiner besteht, dann nur Bau gem. § 34 Baugesetzbuch möglich, das bedeutet - Bau nur anlehnend an die vorhandene Bebauung.
Gruß Günni27
Hallo,
bin leider heute erst von einem Seminar heimgekommen und kann daher erst jetzt antworten:
Sie können nur schlicht und ergreifend die Instanzen durchgehen.
- Beschwerde bei Gemeinde / Stadt (was offensichtlich nichts gebracht hat)
- Beschwerde ans zuständige Bauamt und gegebenenfalls die rechtliche Grundlage für eine Genehmigung anfordern (Bebauungsplan?)
- Obere Baubehörde (Landesbehörde)
- Oberste Baubehörde (Ministerium des Landes)
- Gerichtliche Schritte vor dem Verwaltungsgericht
Den Vorwurf der „Vorteilsnahme“ empfehle ich nicht laut auszusprechen, wenn Sie dies nicht hieb- und stichfest beweisen können.
Alternativ zu dem Ganzen wäre auch noch die Möglichkeit die Medien einzuschalten (z.B. Akte13). Die freuen sich über so was!
Viel Erfolg!
Hallo
Ich weiß nicht, wie alt euer Wohngebiet ist. Wenn es einen Bebauungsplan gibt dann muss sich die Nehbebauung an diesen halten. Ansonsten gild als Faustregel, dass sich an die gegebene Bebauung halten soll. Das sind nicht nur die Häuser in der unmittelbaren Umgebung. Wichtige Faktoren sind z.B. Die Höhe des neuen Wohnhauses, die Grundfäche, die Dachform usw.
Wenn jetzt davon abgewichen wird, kann dass verschiedene Gründe haben.
Ich denke, Ihr Rechtsanwalt wird Sie richtig beraten. Haben Sie die Aussage Ihrers ersten Anwalts schrftlich? Dann reiches sie das mal an die Anwaltskamer weiter, dass sollte die Interessieren.
Gruß Andreas
Werte/r Anfragende/r,
leider kann ich erst jetzt auf Ihre Frage antworten, dazu folgendes:
Es obliegt der jeweiligen Kommune, im örtlichen Lage- plan, einen jeweiligen Bebauungsplan zu erstellen. Der gibt jeweils konkret her, was dort gebaut werden darf.
Sollte, aus welchem Grund auch immer, die Kommune eine Baugenehmigung erteilen, die „nicht“ dem Bebauungsplan entspricht, kann man dagegen Klagen.
Zuständig ist das jeweilige Verwaltungsgericht.
Da ich nun überhaupt keine Kenntnis über Lage, Örtlichkeit oder Bauvorhaben habe, kann ich dazu auch nichts aussagen.
Bei tatsächlichem Verhalten des Bürgermeister sowie der Firma ist Ihre Skepsis sicher angebracht. Verständlich sicher NICHT.
Ich kann nur dazu anraten, sich zumindest „fachlichen Rat“ über einen entsprechenden Anwalt zu holen. Sie sollten sich für die Zukunft folgendes merken:
Bitte ALLES, was Sie an Auskünften erhalten, egal von wem -Verwaltung, Bürgermeister, Helma- peinlich genau schriftlich festhalten. Wenn möglich mit Ort, Datum und Zeit, Zeugen ebenfalls vermerken.
Man vergisst im Zuge einer derartigen Auseinandersetzung vieles, was in der Endphase von Entscheidung sein kann.
Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.
Viel Erfolg.
Walter Hölker
Hallo,
alles sehr merkwürdig aber in D. muss man beweisen und nicht nur vermuten und da liegt wohl das Problem.
Grundsätzlich kann ich nur raten, gegen eine vorliegende Baugenehmigung von der besagten Firma in Widerspruch zu gehen und diese ggf. bei der „Oberen Baubehörde“ einzureichen.
Manchmal hilft auch die Öffentlichkeit. Vielleicht kann man die regionale/überregionale Presse dafür interressieren.
Eine Klage (Musterklage durch nur einen Betroffenen) ist wohl das letzte Rechtsmittel.
Gibt es denn einen Bebauungsplan für das Baugegiet? Da sind doch die „Spielregeln“ der Bebauung festgeschrieben. Ansonsten gilt doch das Prinzip des „Einfügens“ in eine vorhandene Bebauung. Das zuständige Bauordnungsamt muss da aber Aussagen machen können.
mfg db
Wenn Ihnen Ihr Rechtsbeistand schon nicht helfen kann, der voll in den Fall eingearbeitet ist, wie soll ich Ihnen da helfen können ohne jegliche Detailkenntnisse???