HELP! Anzeige wg Körperverletzung/Bewährung?

Hallo,

was passiert, wenn ich eine Anzeige wegen Körperverletzung (blaues Auge) und eine wegen Sachbeschädigung gegen jemanden stelle, der noch 3 Monate Bewährung hat von insgesamt 2 wg Fahren ohne FÜhrerscheins?

Muss der dann in den Knast? Und wenn ja, wielange?
DANKE

Jein
§56f StGB Widerruf der Strafaussetzung
(hier nachzulesen http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html )
bzw §26 JGG ähnlich

Das Gesetz kennt beide Formen:
Widerruf bei erneuter Straftat durch die er zeigt, dass er die Erwartungen der Strafaussetzung nicht erfüllt, bei Verstoß gegen Weisungen und Auflagen die Anlass zur Vermutung geben, dass er erneut straffällig wird.
oder aber
Absehen vom Widerruf
dann gibts weitere Auflagen und Weisungen und die Bewährungszeit wird verlängert.

Den Sprung vom Fahren ohne Führerschein zur KV und Sachbeschädigung würde ich allerdings als bedenklich einstufen und davon ausgehen, dass es zum Widerruf der Strafaussetzung kommt, ja…
Die Dauer ist abhängig von der zunächst angesetzten Freiheitsstrafe für die erste Verurteilung, die dann zur Bewährung ausgesetzt wurde (dafür hat er ursprünglich eine Freiheitsstrafe bekommen) und natürlich dem Alter des Täters (JGG oder StGB). Zusätzlich der Strafbemessung für das neue Delikt (die KV & SB).

Wie lang das nun insgesamt ist kann Dir so also keiner genau sagen,
es ist wie gesagt aber auch kein muss, dass eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

was passiert, wenn ich eine Anzeige wegen Körperverletzung
(blaues Auge) und eine wegen Sachbeschädigung gegen jemanden
stelle, der noch 3 Monate Bewährung hat von insgesamt 2 wg
Fahren ohne FÜhrerscheins?

Nur der Vollständigkeit wegen sei ergänzt: bei einer Anzeige passiert gar nix, sondern nur bei einer Verurteilung wegen einer erneuten Straftat. Anzeigen kann man Vieles…

Grüße!