ich möchte gerne wohngeld beantragen. da ich studentin bin, habe ich keinen anspruch auf sozialhilfe. bafög steht mir aufgrund eines fachrichtungswechsels nicht mehr zu. nun habe ich versucht (damit ich irgendwie noch die möglichkeit habe, mein studium zu beenden) wohngeld zu beantragen.
traurig, aber wahr: mir wurde gleich mitgeteilt, dass mein antrag mit dem von mir wahrheitsgetreu angegebenen einkommen (kindergeld 154€ + minijob ca.150€ monatlich) abgelehnt werden würde, da nicht schlüssig wäre, wie ich über die runden komme.
meine antwort „gar nicht - deshalb sitze ich hier“ ist denen natürlich scheiss (sorry!)egal.
fazit, ich muss mit irgendwem einen dahrlehensvertrag eingehen, wenn ich mein studium nicht abbrechen bzw. wohngeld beantragen möchte.
nun zur konkreten frage: wie hoch muss der von mir angegebe betrag (inklusive meiner einnahmen von 300€) sein, damit ich eine chance auf bewilligung habe?!
ein bekannter hat mir erzählt(ebenfalls student), dass er beim sozialamt einen antrag auf „rundfunkgebührenbefreiung“ gestellt hat und immer wieder gesagt bekommen hat, seine angaben zum einkommen wären nicht schlüssig. zu guter letzt hat der freund sich irgendwie 800€ zusammenge… (was auch immer- lügen wäre an dieser stelle nicht angebracht). damit konnte die nette sachbearbeiterin dann auch arbeiten.
ich kann doch nicht 500€ an den haaren herbeiziehen?
wenn mein antrag abgeleht wird, kann ich mich gleich exmatrikulieren, da ich z.b. in der zeit, in der die diplomarbeit geschrieben bzw. praktika (mit ner 38,5 stunden woche) absolviert werden müssen, schlecht arbeiten gehen kann…
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!
wenn nicht - trotzdem danke fürs lesen!
conny
