Help needed! urgent! Bereich: Arbeitsrecht

hallo liebe experten,

ich habe folgendes problem:
im juni 2000 fing ich bei einer reederei an zu arbeiten. im november 2000 mußten viele mitarbeiter (gesammte perso~ + technik-abteilung) zu der neu gegründeten (100%igen) tocherfirma wechseln, die im selben gebäude ansässig ist. also außer, daß ich einen entsprechenden arbeitsvertrag erhalten + unterzeichnen mußte hat sich nix geändert, nicht mal mein schreibtisch wurde auch nur 1 cm bewegt. der vertrag läuft nun zum ende des jahres aus & ich habe mit absprache unsereres personalmenschen ein studium angefangen, wobei ich die beiden letzten monate (also november + dezember 2001) auf reduzierter stundenbasis von 20 h/ woche arbeiten werde, da das ja das maximum ist welches studenten arbeiten dürfen.
nun erzählte mir meine krankenkasse, daß wenn ich den arbeitgeber nicht wechsel, sondern beim selben AG bleibe und nur die stundenzahl reduziere ich nicht in den studentenstatus komme und damit eben auch nicht soz.versichungsfrei bin.
ich bat nun meinen chef sich zu erkundigen, ob man mich für diese beiden monate nicht wieder bei dem „alten“ arbeitgeber, also der muttergesellschaft bei der ich vorher angestellt war, beschäftigen könne, damit ich mit diesem „trick“ doch in den studentenstatus rutsche.
mein chef erzählte mir nun das wäre nicht möglich mit der begründung, daß dann das arbeitsverhältnis zwischen der tochterfirma und mir quasi ein ‚scheinarbeitsverhältnis‘ wäre und das a’verhältnis bei der tochterfirma damit nichtig wäre (also die zeit von november 2000 bis oktober 2001).
für mich hört sich das als nicht wahr an… kann mir irgendjemand dazu eine hilfestellung geben? ich bräuchte diese allerdings asap (habe die unerfreuliche nachricht erst gestern erhalten).

vielen dank schon mal im voraus
gruß solveigh

Hallo,

was meint Dein Chef mit Scheinarbeitsverhältnis? Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag, sogar schriftlich. Also hast Du ein Arbeitsverhältnis. Was sich im übrigen schon aus schlüssigem Handeln ergibt.

Scheinarbeitsverhältnisse sind im allgemeinen Selbstständige, die nur alleine und für eine Firma arbeiten. Wie z.B. Bo Frost Fahrer, oder Kellner die die Ware dem Wirt abkaufen und dem Gast verkaufen.
Der Unternehmer muss dann keine Sozialabgaben bezahlen, und der Scheinselbsständige für seine eigene soziale Vorsorge sorgen. Wäre dies bei Dir so oder so ähnlich der Fall, Du arbeitest also nur für einen Arbeitgeber, es werden keine Sozialabgaben abgeführt usw., ist dies ein Gesetzesverstoß. Dieser kann im Nachhinein korrigiert werden. Eine einfache Meldung bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung reicht.

Da Du aber wie ich glaube erkannt zu haben, einen Arbeitsvertrag hast, der Arbeitgeber für Dich Sozialabgaben abführt und auch Gehalt zahlt kann es nur ein Arbeitsverhältnis sein. Mit allen Rechten und Pflichten die sich daraus ergeben.

ich bat nun meinen chef sich zu erkundigen, ob man mich für
diese beiden monate nicht wieder bei dem „alten“ arbeitgeber,
also der muttergesellschaft bei der ich vorher angestellt war,
beschäftigen könne, damit ich mit diesem „trick“ doch in den
studentenstatus rutsche.
mein chef erzählte mir nun das wäre nicht möglich mit der
begründung, daß dann das arbeitsverhältnis zwischen der
tochterfirma und mir quasi ein ‚scheinarbeitsverhältnis‘ wäre
und das a’verhältnis bei der tochterfirma damit nichtig wäre
(also die zeit von november 2000 bis oktober 2001).
für mich hört sich das als nicht wahr an… kann mir
irgendjemand dazu eine hilfestellung geben? ich bräuchte diese
allerdings asap (habe die unerfreuliche nachricht erst gestern
erhalten).

Mit Grüßen
Michael

vielen dank schon mal im voraus
gruß solveigh

Hallo,

wenn Du eine Immatrikulationsbescheinigung hast und nicht mehr als 20 h/Woche arbeitest, hast Du gegenüber der Soz.-Vers. den Studentenstatus.

Der/die Sachbearbeiter/in der KK muß sich irren. Gehe zur vorgesetzten Stelle und schildere dort den Fall.

Gruß
Wolfgang

hallo,

mein chef meinte man könne mich quasi aus arbeitsrechtlichen gründen (wobei er es mit einer „scheinehe“ verglichen, also daß ich nicht von der muttergesellschaft zur tochter wechseln könne und 1 jahr später wieder zur mutter…) und aus steuerlichen gründen nicht wieder dort beschäftigen… klingt für mich SEHR strange!! ich vermute er will es einfach nicht.

verstehen kann ich das ja auch nicht WO da der unterschied ist ob ich mir zum 1.11. irgendeinen anderen job suche auf 20 h/ woche oder ob ich bei dem gleichen AG bleibe und DORT 20 h/ woche arbeite… studieren tue ich deswegen nicht anders.

die sachbearbeiterin (TK) war aus der studenten abteilung & ich fragte sie auch nach dem „warum“ doch darauf konnte sie mir keine befriedigende antwort geben, sie meinte nur es sei seit 1.1.2000 oder so ein neuer gesetzesentscheid & man solle nicht nach (un)sinn von gesetzen fragen, sie könne daran nix ändern…

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Hi Solveigh,

ich bin kein Experte für Krankenversicherung, aber die gesetzlichen Bestimmungen sind mir einigermaßen bekannt.
Die studentische Sozialversicherung ergibt sich daraus, dass du für ein ordentliches Studium immatrikuliert bist und dich überwiegend dem Studium widmest. Der Maßstab hierfür ist die Regelung einer 40-Stunden-Woche. Wenn du mehr als 50%, also mehr als 20 Stunden studierst, gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Daraus leitet sich dann ab, dass du eine Erwerbstätigkeit als Nebenbeschäftigung mit weniger als 20 Stunden in der Woche betreiben darfst.
Bei welchem Arbeitgeber du das machst, hat die Krankenkasse nicht zu interessieren.
Wichtig ist die Einschätzung hinsichtlich der Rentenversicherung. Hier gilt, dass diese Pflicht nur dann entfällt, wenn du geringfügig beschäftigt bist oder kurzfristig.
Pflicht zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht nicht.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich schätze ich werde morgen noch mal bei der Krankenkasse anrufen & die sollen mir diese merkwürdigkeit doch mal schwarz auf weiß faxen…

Gruß Solveigh

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Hallo Solveigh,

für mich hört sich das als nicht wahr an… kann mir
irgendjemand dazu eine hilfestellung geben? ich bräuchte diese
allerdings asap (habe die unerfreuliche nachricht erst gestern
erhalten).

ich kann Dir leider in Bezug auf die Frage zu der Anstellung bei Deinem Arbeitgeber nicht weiterhelfen, kann Dir aber das eine oder andere zum Krankenkassenproblem erzählen:

Die Entscheidung, Studenten, die bereits vor Studienbeginn bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber angestellt waren, als Arbeitnehmer und nicht als Studenten zu behandeln, beruht auf einem Urteil des BSG (AZ: B 12 KR 22/97R). Du könntes versuchen, gegen die Einstufung als Arbeitnehmerin unter Mißachtung Deines Studentenstatus, Widerspruch einzulegen. Da bei dem zugrunde liegenden Urteil ein ganz spezieller Fall vorlag, der sich eigentlich nicht pauschal auf alle Studenten anwenden lässen, lassen im Einzelfall manche Krankenkassen wohl Kulanz walten.

Ich muss allerdings dazu sagen, dass der Widerspruch bei mir nichts genützt hat - bei einigen meiner Kollegen dagegen schon (einer der Glücklichen war sogar bei der gleich Kasse versichert wie ich).

Bei Bedarf kann ich Dir gerne das Urteil per Mail schicken.

Gruß
Yasmin *diesichschonwiederüberdiesacheärgert*

Moin Yasmin!
Vielen Dank für Deine Antwort! Sie trifft genau zu worauf sich mein Problem aufbaut, wäre gaaaaanz klasse, wenn Du mir das Urteil inkl. den Umständen zuschicken könntest (entweder ins Forum posten oder an meine Email-Adresse: [email protected]).

Gruß Solveigh *diesichnichtnochmehrärgernmöchte* (und die in 2 Monaten deswegen nicht netto 1.600 DM in den Sand setzen will)

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