Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid

Hallo zusammen,
ich verstehe einfach nicht wie man die Hemmung der Verjährung berechnet.
Nehmen wir an die Verjährung wäre am 31.12.2016 verjährt.Die Hemmung bzw Mahnbescheid wird am 28.12.2016 zugestellt.Bis wann ist sie gehemmt bzw.Wann läuft sie weiter.Wann würde die Verjährung eintreten.
Vielen Dank für Antworten im vorraus

Hallo!

Die Hemmung endet 6 Monate nach Rechtskraft des Mahnbescheides.

es ist also nicht der Mahnbescheid selbst, der dauerhaft hemmt, man muss auch nach Rechtskraft innerhalb 6 Monaten vollstrecken lassen.

Zitat aus § 204 BGB:
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.

MfG
duck313

Aber der Mahnbescheid hemmt ja die Verjährung.Für 6 Monate.Ab wann beginnt die Berechnung und wann Endet sie.
Gfg

sie beginnt ab Rechtskraft des Mahnbescheides, nicht ab Zustellung am 28. 12.

das kann hier doch keiner sagen. Müsstest Du doch wissen, Du hast alle Vorgänge mit Datum vorliegen.