Herabsetzung des NK-Abschlags

Hallo,

angenommen ein Mieter M bekommt nach der Nebenkostenabrechnung immer ein Guthaben von ca. 600,- EUR ausgezahlt. Jetzt möchte M die Abschlagzahlung um 50,- EUR verringern. Dies hat er dem Vermieter V schriftlich mitgeteilt. V verweigert die Herabsetzung des NK-Abschlags und droht mit Verzugszinsen, sollte nicht der komplette Abschlag gezahlt werden.

Darf sich V einfach so weigern? Er bekommt ja jedes Jahr einen zinsfreien Kredit von M?
Gibt es überhaupt Verzugszinsen auf Abschlagzahlungen?

Danke für Eure Hilfe
Sara

Hi,

lies mal den Text, vor allen das letzte Kapittel dürfte interessant für dich sein.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_v…

cu naseweis

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