Hallo,
angenommen ein Mieter M bekommt nach der Nebenkostenabrechnung immer ein Guthaben von ca. 600,- EUR ausgezahlt. Jetzt möchte M die Abschlagzahlung um 50,- EUR verringern. Dies hat er dem Vermieter V schriftlich mitgeteilt. V verweigert die Herabsetzung des NK-Abschlags und droht mit Verzugszinsen, sollte nicht der komplette Abschlag gezahlt werden.
Darf sich V einfach so weigern? Er bekommt ja jedes Jahr einen zinsfreien Kredit von M?
Gibt es überhaupt Verzugszinsen auf Abschlagzahlungen?
Danke für Eure Hilfe
Sara