Herabsetzung Unterhaltsverpflichtung, Kostenträger

Hallo,
mein ehemaliger Lebensgefährte( die gemeinsame Tochter ist die älteste, danach folgten in der jetzigen Ehe durch Mehrlingsgeburten 6 weitere Kinder) hat beim JA die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung für die gemeinsame 12jährige Tochter beantragt. Seit 10 Jahren wird der Unterhalt vom Gehalt gepfändet, da er freiwillig seinen Zahlungverpflichtungen nicht nachkommen wollte.Vor ca. 2 Jahren wurde er arbeitslos, arbeitet mittlerweile seit ca. 0,5 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma. Seitdem ist auch keine Gehaltspfändung möglich.Sein Einkommen von 1100 Euro netto wird mit 1400 Euro von der Arge aufgestockt, die Familie erhält Wohngeld und bekommt für die sechs Kinder Kindergeld, zusätzlich wurde ein erhöhtes Kindergeld gewährt.Das JA wird dem Antrag stattgeben, sofern ich meine Zustimmung gebe. Generell hätte ich damit auch kein Problem, wenn seine Angaben zum Einkommen so stimmen würden. Ich weiß, dass er nebenbei mit Fahrzeugen handelt und gelegentlich auch Fahrzeuge nur repariert.Das wissen viele Leute in seinem Umfeld, es kann nur nicht bewiesen werden, da entsprechende „Gebrauchtwagenkäufer“ uns unbekannt sind. Dies habe ich dem JA auch mitgeteilt, die fühlen sich aber nicht zuständig und verweisen mich an die Arge. Das JA teilte mir mit, das eine Abänderungsklage eingereicht werde, sollte ich meine Zustimmung nicht erteilen. Unter diesen Voraussetzungen bin ich dazu allerdings nicht bereit. Nun meine Frage; stimmt das, das ich für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen muss, sollte ein Richter dem Kindsvater rechtgeben? Ich habe mit meinem jetzigen Ehemann zwei weitere Kinder, mein Mann ist Alleinverdiener( ca. 2400 Euro netto) hat zusätzlich einen Minijob auf 400 Euro Basis. Wir bezahlen eine Immobilie ab. Unsere monatlichen Fixkosten für die Immobilie inkl. Rücklagen für Reparaturen und zur Schuldentilgung, Betriebskosten, Auto, Strom, Telefon,Zuzahlungen für den Kieferorthopäden und eine private Rentenversicherung belaufen sich auf ca. 1800 Euro monatlich.

Hallo Yanni04, da muß ich leider passen, dieses ist nicht mein Fachgebiet.
Viel Erfolg trotzdem.
Gruß
Werner