Herr XY hat seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter (zerrüttete Familienverhältnisse), welche aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim muss, dessen Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Dieses tritt nun an ihn heran und verlangt Auskunft über das Einkommen von Herrn XY.
Gibt es einen Freibetrag?
Und wenn ja: Welche Ausgaben lassen sich anrechnen?
Ist bei derart zerrütteten Familienverhältnissen Herr XY überhaupt noch heranzuziehen?
Dazu gibts hier FAQs, also da mal nachsehen. Wenn die Mutter Herrn XY nicht unbedingt Ermordung angedroht hat (Zeugen) kommt man nicht so einfach von seiner Unterhaltspflicht los.
Und wenn ja: Welche Ausgaben lassen sich anrechnen?
Man sollte alles angeben, wonach in dem Fragebogen gefragt wird: Miete, Unterhaltsverpflichtungen, Versicherungen, Kreditraten
Ist bei derart zerrütteten Familienverhältnissen Herr XY
überhaupt noch heranzuziehen?
Normalerweise ja. ich weiß ja nicht, was unter „derart zerrüttet“ zu verstehen ist, aber das müsste schon was echt heftiges sein (wie z.B. wie unten erwähnt Mordandrohung, Mordversuch oder ähnliches). Einfach nur zerstritten zu sein befreit nicht von der Unterhaltspflicht.