Heranziehung der Kinder für Pflegekosten?

Guten Tag,

angenommen, eine 90-jährige Frau kommt in ein Pflegeheim. Sie hat eine kleine Rente und ein schuldenfreies Haus.

(a) Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim? Wem stellt das Pflegeheim die Rechnung?

Hat jemand (wer, der Staat, das Pflegeheim?) Zugriffe auf
(b) ihre Rente
© ihr Haus
(d) das Vermögen (Haus, Kapital) ihrer Kinder
(e) das monatliche Einkommen ihrer Kinder?
Falls von (b) bis (e) etwas zutrifft, welche (Betrags-)grenzen gibt es?

(f) Wer würde das Pflegeheim betahlen, wenn sie nur die minimale Rente hätte?

(h) Sind die heutige Zwangsversicherten der Pflegeversicherung frei von der von mir gemutmaßten Gefahr von Übergriffen auf das Eigentum der Pflegebedürftigen bzw. Abgehörigen?

sehr neugierig, dalga

Guten Tag,

angenommen, eine 90-jährige Frau kommt in ein Pflegeheim. Sie
hat eine kleine Rente und ein schuldenfreies Haus.

(a) Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim? Wem stellt das
Pflegeheim die Rechnung?

Hat jemand (wer, der Staat, das Pflegeheim?) Zugriffe auf
(b) ihre Rente Ja
© ihr Haus Ja

Bis hier unbegrenzt!
Also ab hier Zugriff unter Einschränkungen mgl.
Gucks Du Da http://www.soz-web.de/spider1.htm

Jakob

(d) das Vermögen (Haus, Kapital) ihrer Kinder Nein
(e) das monatliche Einkommen ihrer Kinder?
Falls von (b) bis (e) etwas zutrifft, welche (Betrags-)grenzen
gibt es?

(f) Wer würde das Pflegeheim betahlen, wenn sie nur die
minimale Rente hätte?

(h) Sind die heutige Zwangsversicherten der Pflegeversicherung
frei von der von mir gemutmaßten Gefahr von Übergriffen auf
das Eigentum der Pflegebedürftigen bzw. Abgehörigen?

sehr neugierig, dalga

Hi,

(soweit ich entsprechende Beiträge in Verbrauchermagazinen verstanden habe)

Guten Tag,

angenommen, eine 90-jährige Frau kommt in ein Pflegeheim. Sie
hat eine kleine Rente und ein schuldenfreies Haus.

(a) Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim? Wem stellt das
Pflegeheim die Rechnung?

Der Plegenehmerin, also der Oma…
Zur Begleichung der Kosten stehen ihr ggf. das Geld der Pflegeversicherung (Sachleistung je nach Pflegestufe) und Ihre Rente zur Verfügung.

Dann wird Ihr (Bar-)Vermögen angegangen.
Reicht das nicht, dann kann sie auf ihr Haus eine Hypothek aufnehmen, um diese Kosten zu begleichen.
Reicht das nicht, muß sie das Haus halt verkaufen.
(ggf. müssen diese grundbuchwirksamen Geschäfte über das Vormundschaftsgericht laufen, aber das weiß ich nicht)

Wenn sie wirklich nix mehr hat, dann kann sie Sozialhilfe beantragen.
Dann wird geschaut, ob Schenkungen der letzten 10 Jahre (?) rückabgewickelt werden können und ob bei den Kindern was zu holen ist. Genauso kann dann geschaut werden, ob das Häuschen wirklich zu einem vernüftigen Preis übertragen worden ist.

Aber ich habe davon nicht wirklich viel Ahnung

Gruß

Winni

Hat jemand (wer, der Staat, das Pflegeheim?) Zugriffe auf
(b) ihre Rente
© ihr Haus
(d) das Vermögen (Haus, Kapital) ihrer Kinder
(e) das monatliche Einkommen ihrer Kinder?
Falls von (b) bis (e) etwas zutrifft, welche (Betrags-)grenzen
gibt es?

(f) Wer würde das Pflegeheim betahlen, wenn sie nur die
minimale Rente hätte?

(h) Sind die heutige Zwangsversicherten der Pflegeversicherung
frei von der von mir gemutmaßten Gefahr von Übergriffen auf
das Eigentum der Pflegebedürftigen bzw. Abgehörigen?

sehr neugierig, dalga