Heranziehung eine Hauses zur Zahlung Pflegefall

Hallo,
habe folgende theoretisch angenommen Fall: Nehmen wir einmal an, die Mutter die einen Sohn hat der -sagen wir- 23 Jahre alt und ledig ist und studiert, besitzt ein 3-Familien-Haus, das wird derzeit insgesamt nur von der Mutter und deren Ehemann (Vater des Sohnes) und in den Semesterferien/Wochenenden dem Sohn bewohnt.

Nehmen wir weiter an, dass die Mutter irgendwann in einigen Jahren mal pflegebedürftig sein wird oder hins Heim muß - Was passiert dann mit dem Haus? Muss die Mutter ihr im Grundbuch auf sie eingetragenes Haus dann komplett belastet/verkauft werden obwohl Ehemann und teilweise Sohn auch noch dort wohnen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Mutter z. B. jetzt schon das Haus irgendwie überträgt, an Ihren Sohn verkauft oder irgend etwas anderes. Sagen wir mal, die Mutter möchte nicht, dass das gebaute (sie hat es erst vor kurzem von ihren Eltern geerbt) Haus nur dazu dienen sollte Ihren Pflegebedarf zu decken und somit für Vater und Sohn nichts mehr übrig bleibt.

Ich habe mir das mal theoretisch betrachtet, weil es ja nur ein BEISPIEL ist worauf ich kam. WAS GIBT es für Möglichkeiten die auch hieb- und stichfest sind, sagen wir mal es der Mutter zu ermöglichen das Haus so „loszuwerden“, dass es nicht mehr für Ihre Pflege (oder aber für eine evtl. anzunehmende spätere Pflege des Vaters) herangezogen werden kann aber nicht in „fremde“ Hände gelangt, also an einen völlig Fremden verkauft werden soll?

Dies ist mir einfach mal so eingefallen und habe darüber überlegt aber bin zu keinem Ergebnis gekommen.

Vielleicht ist hier jemand der was weiß. Ich wäre froh über alles e-mails von denen, die was wissen in dieser Beziehung, um diese theoretischen Überlegung zu beenden. Haben auch schon Freundeskreis darüber diskutiert - keiner weiß was genaues, war aber ein interessantes Gesprächsthema.

Irgendwo habe ich mal den Begriff GbR oder so ähnlich gehört - weiß darüber einer was - soll so eine Art Gesellschaft gegründet werden in die die Mutter das Haus einbringt und dann auf den Sohn und den Vater überträgt.

Aber: Die Mutter möchte auch noch gerne das lebenslange Wohnrecht an diesem Haus behalten. Die anzunehmenden Mieteinkünfte aus der jetzt bewohnten Wohnung sollten natürlich auch nicht zur Pflegesatz-Kostenbewältigung herangezogen werden können.
Also: Wie sollte die Mutter bzw. auch der Vater diese Variante so lösen, dass für beide -Mutter und Vater- der Haus nicht zur Pflegesatzdeckung an Fremde verkauft werden muss oder bis „obenhin“ belastet werden wird von den Behörden für die Zahlung von Heimkosten.

Vielen Dank ich freu mich über jede e-mail.

DANKE
Marie

Verstehe ich das richtig ?
Die theoretische Besitzerin eines theoretischen 3-Familienhauses
möchte, dass später ihre praktischen Pflegekosten vom praktischen
Sozialamt übernommen werden sollen ?

ungläubig:stuck_out_tongue:it
[ach.marie]

Hallo pitbull,
NEIN, SO war das nicht gemeint, die Frau möchte schon einen gewissen Teil dieses Hauses zur Pflege mit einbringen.
NUR: Dieses Haus -welches im Grundbuch NUR ihr gehört- sollte nicht KOMPLETT zur evtl. Pflege „draufgehen“; da ja auch noch der Mann und der Sohn leben und diese wollen/sollen natürlich in diesem Haus wohnen bleiben dürfen OHNE dass man ihren Anteil auch noch über ihrem Kopf verkaufen wird…
DANKE für Deine e-mail
Grüß
Marie

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DANKE für Deine e-mail
Grüß
Marie

Von mir gabs KEINE e-mail
mfg:stuck_out_tongue:it
[immer.noch.sprachlos]

Hallo pit,
ich meinte natürlich: Danke für Deine Antwort im Forum…
Grüße
Marie

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Hallo Marie,

ist ganz einfach: Schenkungen müssen mindestens 10 Jahre alt sein. Ansonsten können sie (auf betreiben der Behörden) „rückabgewickelt“ werden.

Natürlich müssen im Schenkungsvertrag Wohnrecht, Niesbrauchrecht - also auch wer evtl. Mieteinnahmen kassieren darf - und weitere ähnliche Punkte zu Gunsten der „Erblasserin“ festgeschrieben werden. Hier ist auch ein guter Notar viel von Nutzen.

Evtl. ist es eine Lösung, dass die Frau z. B. ihren Ehemann als Vorerben einsetzt und den Sohn als Nacherben und dessen Abkömmlinge als „Nachnacherben“. Jeder Erbe kann dann selber für sich nicht über das Erbe verfügen.

Ob das funktioniert, kann ein Notar sagen. Auf jeden Fall werden Mieteinnahmen - evtl. sogar fiktive - bzw. Mietersparnisse zur Unterhaltspflicht (das sind ja die Pflegekosten) herangezogen werden.

Gruß
Ingrid

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