Heranziehung von Straßenbeiträgen

Die Trennung zwischen meinem Grundstück und der STraße stellt eine städtische Böschung dar.Meine Hausanschrift bezieht sich nicht auf diese Straße sondern auf die Nebenstraße da mein Grundstück ein Wohngebiet darstellt das in einzelne Parzellen geteilt wurde.

Die Stadt verlangt nun nach Straßensanierung von mir eine Kostenbeteiligung mit Bezug die kommunale Straßenbeitragssatzung und das hessische Kommunalkbagabengesetz.Der kommunale Gesetzestext sagt aus, dass der umlagefähige Aufwand auf erschlossene Grundstücke nach qm-Grundstücksgröße verteilt wird.

Kann die Kommune von mir tatsächlich eine Kostenbeteiligung verlangen obwohl sich meine Hausansschrift auf die Seitenstraße bezieht und stellt die städt. Böschung ein erschlossenes Grundstück dar? Ich bin doch eigentlich kein Anlieger dieser Straße??

das ist der nachteil bei eckgrundstücken, oder denen die eben an 2 oder gar 3 straßen grenzen. da reicht die tatsache, dass man theoretisch von der seite noch erschliessen könnte. man wird bei ALLEN angrenzenden straßen zur kasse gebeten.

müsste aber eigentlich auch schon bei den straßenreinigungsgebühren aufgefallen sein.