Ich denke, wenn der bezahlt wird, macht der das, deutet
allerdings dezent auf die Erfolgsaussichten hin.
wenn ein mandat erteilt wird, wird NATÜRLICH auf die erfolgsaussichten hingewiesen. die kosten für den anwalt sind aber bereits entstanden. das will doch jeder vernünftige mensch vermeiden, indem er sich VORHER informiert, ob ein kleinbetrieb vorliegt oder nicht ?!
Es wurden
schon die unsinnigsten Sachen vor Gericht gezottelt, und
spätestens in den höheren Instanzen waren dann auch
Rechtsanwälte dabei.
ja sicher. jeder kann machen, was er will. nur bleibt es unvernünftig, wenn man nicht vorher die anzahl der AN in erfahrung bringt.
Also Guido hat es nun so erklärt, dass in der ersten Instanz
jeder seine Kosten selbst trägt. Somit bestünde für mein
Verständnis kein Risiko hinsichtlich der auf einen Kläger
zukommenden Kosten, sondern sie wären bereits recht genau
bekannt, wenn man weiß, wie der Streitwert ermittelt würde.
Insofern wäre eine Rücknahme eventuell sogar kontraproduktiv,
wenn dadurch auch noch die Kosten der Gegenseite übernommen
werden müssten?
wenn man die klage nicht zurücknimmt, dann wird sie als unbegründet abgewiesen (bei der künigung im kleinbetrieb). zwischen klagerücknahme und verkündung können weitere kosten entstehen, deshalb wäre es zumindest für einen RA ein fall seiner berufshaftpflicht, wenn er nicht die klagerücknahme empfiehlt.
Vielleicht sprechen wir daher auch nicht unbedingt von einem
Kostenrisiko sondern eher von einem (sehr ungünstigem)
Kosten-Nutzen-Verhältnis, wenn es lediglich darum geht
festzustellen, ob das KSchG überhaupt anwendbar ist.
streitgegenstand ist nicht die frage, ob das kschg anwendbar ist. dies wird nur inzident eine rolle spielen bei der frage, ob die kündigung wirksam war oder nicht.
die frage der anwendbarkeit des kschg ist keine schwierige rechtsfrage, die ein gericht vornehmen müsste. es sollten zuerst alle außergerichtlichen möglichkeiten ausgeschöpft werden, die anzahl der mitarbeiter herauszufinden. ultima ratio ist im eigenen interesse die klageerhebung. wenn man gerne das kosten"tragungs"risiko eingehen will, dann soll man das machen…