Huhu
Mieter und Vermieter sind sich nicht gerade wohlgesonnen. Der Mieter wäre nun auch ein Ex-Mieter und man hätte Streit um die Nebenkostenabrechnung. Man kommuniziert nur noch über Anwälte. Muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnungen vom gesamten Haus rausrücken? (Datenschutz?)Sehe auch nicht so wirklich den Sinn davon, von den anderen Leuten aus dem Haus die Abrechnung vorliegen zu haben. Kann man daraus irgendwelche Rückschlüsse schliessen?
Mit freundlichem Gruss
Heike
Kann man daraus irgendwelche Rückschlüsse
schliessen?
Mit freundlichem Gruss
Heike
Hallo
m.E. nicht, denn aus der eigenen Abrechnung gehen ja z.B. die Gesamt-qm aller Wohnungen hervor, die für Umlage von Versicherungen, Steuer etc.
benötigt werden. Was nach Verbrauch gerechnet wird ist auch klar, sofern man seine Ablesewerte kennt.
Wissen kann man es allerdings nie was manchen Leuten so alles einfällt.
Vielleicht etwas konkreter, bestimmter Posten der Abrechnung…?
Hallo Heike,
Muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnungen vom gesamten
Haus rausrücken?
Ich denke nicht, weil die Drittabrechnungen nichts mit dem Streitgegenstand zu tun haben und lediglich den betroffenen Vertagsparteien etwas angehen. Denn aus den Abrechnungen können nicht „nur“ Name und Anschriften hergeleitet werden, sondern auch Vertragsbeginn, Wohnfläche, Personenstärke, Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Bankverbindungen. Es müssen auch nicht gleiche Vereinbarungen über die Nebenkosten zwischen Vermieter und Mieter getroffen worden sein.
Viele Grüße, Theo