Sevus liebe Mitglieder von " Wer weiß was"
Hier mal ein außergewöhnliches Szenario.
Eine Person hatte eine Hausdurchsuchung wegen einer Straftat, die er im Internet begangen hat. Dabei wurde nur das Smartphone und Laptop beschlagnahmt.
2 Wochen später bekommt die besagte Person Post von der Polizei, wo drin steht, dass die Person sich bitte melden soll, wegen der eventuellen Herausgabe des Smartphones. Die Person hat sich anschließend bei dem Beamten gemeldet und erfahren, dass er das Smartphones wieder bekommt wenn er seine Aussage macht, da das Beweismaterial auf dem Smartphone ist und die Sachlage klar ist.
Aber das Notebook hat die beschuldigte Person noch nicht wieder bekommen, obwohl klar ist, dass die Straftat mit dem Smartphone begangen wurde.
Jetzt meine fragen:
- Hätte das Smartphone nicht einbehalten werden müssen, weil es ja das Tatwerkzeug ist?
- Müsste die Person nicht auch das Laptop wieder bekommen, weil damit die Straftat ja nicht begangen wurde?
Mit bestem Gruß
Patrick