Hallo,
mal angenommen eine Frau war in den 1970er Jahren in einem Kinderheim. Dieses von Nonnen geführte Heim existierte noch, und während dem Aufenthalt wurden Akten über das Kind geführt.
Hätte die Frau einen Rechtsanspruch auf Herausgabe der Akten? Bzw. einen Anspruch darauf die Akte zu fotokopieren, da die Originalakte wohl kaum weggegeben werden würde. Die Nonnen verweigern dieses bisher.
Vielen Dank!
DieMünchnerin