Herausgabe der Heimakten

Hallo,

mal angenommen eine Frau war in den 1970er Jahren in einem Kinderheim. Dieses von Nonnen geführte Heim existierte noch, und während dem Aufenthalt wurden Akten über das Kind geführt.

Hätte die Frau einen Rechtsanspruch auf Herausgabe der Akten? Bzw. einen Anspruch darauf die Akte zu fotokopieren, da die Originalakte wohl kaum weggegeben werden würde. Die Nonnen verweigern dieses bisher.

Vielen Dank!
DieMünchnerin

Geh zum Anwalt. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen.

Geh zum Anwalt. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen.

wieso das?
ich kann auch zum arzt gehen und meine patientenakte sehen
ich kann auch zum vermieter gehen und meine mieterakte sehen oder zu meinem arbeitgeber und meine personalakte einsehen

nicht für jede akteneinsicht brauche ich einen anwalt

Dankeschön, ich werde das mal versuchen.

DM