Herausgabe ehemaliger städtischer Straßenfläche

Ist es richtig, dass eine Stadt ewigen Besitzanspruch auf einen ehemaligen Straßenbogen hat, der vor mehr als 80 Jahren durch eine Begradigung entfernt und den Anliegern zur Nutzung, ohne Eintrag im Grundbuch, überlassen, wurde?

Servus,

wenn im Grundbuch weder irgendwelche Lasten zu ihren Gunsten noch Eigentum eingetragen worden sind, gucken die Besetzer des Bogens ganz wacker in die Röhre: Entscheidend ist nicht, was irgendwer mal gewollt haben könnte, sondern der Zustand, der sich aus den Eintragungen im Grundbuch ergibt.

Falls es irgendeine wirksame Erklärung der Gemeinde zum Thema Überlassung gibt, die bloß irrtümlich nicht formgerecht dokumentiert worden ist, haben die Besetzer des Bogens maximal einen zivilrechtlichen Regressanspruch, wenn die Gemeinde jetzt ihre Rechte als Eigentümer wieder wahrnehmen will. Aber sie haben keine Möglichkeit, die Gemeinde daran zu hindern, als Eigentümerin zu handeln - sie ist es ja.

Schöne Grüße

MM