Herausgabe einer Originalakte

Wenn ein Rechtsanwalt eine Akte mit allen Originalunterlagen einbehält, seine Rechnung aus dem Jahr 2004 mittlerweile verjährt ist, muß er die Akte dann wieder herausgeben?

Wenn ein Rechtsanwalt eine Akte mit allen Originalunterlagen
einbehält, seine Rechnung aus dem Jahr 2004 mittlerweile
verjährt ist, muß er die Akte dann wieder herausgeben?

Es kommt darauf an, s. § 215 BGB.