Hallo,
mal angenommen im gewerblichen Bereich wird eine Sache vermietet. Nach einer Weile wird keine Miete mehr gezahlt und es erfolgt eine ordentliche Kündigung.
Nehmen wir außerdem an, Kommunikation ist nicht möglich (vom Schuldner nicht gewünscht).
Welche Möglichkeiten eine Herausgabe zu erwirken bestehen, außer einer Zivilklage, noch?
Könnte man den Gegenstand zum Zeitwert verkaufen und anschließend ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen? Die explizite Willensbekundung ist bei Kaufleuten ja nicht nötig.
MfG Frank Müller