Schönen guten Tag zusammen,
folgende Fallstellung ist gegeben:
Firma F least über eine Bank B ein KFZ und stellt dieses einem Mitarbeiter M als Bestandteil des Arbeitsvertrages zru Verfügung.
Der Arbeitsvertrag wird aus wichtigem Grund gekündigt. Die Kündigung erfolgt per Einschrieben/Rückschein. Das Leasingauto muß M herausgeben.
M holt das Einschreiben nicht ab - Rückschein liegt somit nicht vor.
Frage 1: Ist die Kündigung wirksam zugegangen? Hilfsweise: Könnte man den Zugang der Kündigung annehmen? Heilung möglich?
M gibt das Fahrzeug nicht heraus (Mangels zugegangener Kündigung - s.o.).
Frage 2: Welche Möglichkeiten hat F um in den Besitz des KFZ zu gelangen, bzw. den weiteren Betrieb des KFZ zu unterbinden? (Zwangsstillegung - wie? // Klagen auf Herausgabe? KFZ in einer Nacht und Nebel Aktion mit Zweitschlüssel abholen?)
Im Archiv war nichts zu finden - und da ich mich recht selten bis gar nicht im Rechtsbrett bewege hoffe ich, dass ich nichts oder möglichst wenig falsch gemacht habe 
Wäre schön, wenn jemand kurz und knapp hierzu was sagen könnte
Danke und Grüße
Midir