vielen Dank für die Mitteilung. Deine Ansicht deckt sich da mit der Meinung der weiteren Experten.
Solange die b.A. nicht als feste Institution im Betrieb verankert ist, ist die Veräußerung der Daten, ohne Zustimmung, nicht rechtens.
er muss dabei die Grundsätze der datensparsamkeit beachten: zB nur geburtsdatum, Geschlecht und Einkommen; dann ist es für die versicherung immer noch anonym, um berechnungen durchzuführen.