Herausgabe persönlicher Fotos

Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zur Privat- und Intimsphäre.
Kann man irgendwie erreichen (z. B. durch Anzeige), dass der Exfreund Private und sehr Intime Fotos wieder rausrückt bzw. löscht unter Zeugen? Oder kann man diese zb. via Polizei auf Herausgabe fordern bei Verdacht, dass er damit schundluter treibt (keine konkreten Beweise) oder hat man da Pech gehabt?

LG
kuschelmausie

Hallo,

ganz einfach ist die Sache nicht.

Es gibt den §201a im Strafgesetzbuch (http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html).

Der beginnt mit:
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da aber zu vermuten ist, dass die Aufnahmen nicht unbefugt erstellt wurden, sondern die abgebildete Person noch nett in die Kamera lächelt, dürfte mit diesem Absatz nichts holen zu sein.

Interessanter wird es zwei Absätze weiter:
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Allerdings stellen auch diese nicht den Besitz unter Strafe.

Fazit:
IMHO ist es nicht möglich, dem/der Ex Fotos zu entziehen. Sollten die Bilder jedoch in irgend einer Weise auch nur annähernd die Intimsphäre des anderen verletzen, so sollte der Besitzer sie auch wirklich nur selbst anschauen.
Beim Auftauchen solcher Bilder in Internetforen oder selbst bei einem Abend mit Kumpels könnte er hier ein massives Problem bekommen.

Grüße
Lumpi