Herausgabe persönlicher Sachen nach Auszug

bin bei meinem Lebensgefährten ausgezogen.Ein Teil der persönlichen Sachen sind noch dort und der Partner verweigert den Zutritt ins Haus und die Herausgabe dieser Sachen.
eine Rechtsschutzversicherung lehnt eine Kostenübernahme
für einen Anwalt ab,da diese im ursächlichen Zusammenhang mit einer nichtehelichen Lebengemeinschaft einem Risiko unterliegen.
Einen Anwalt kann privat geht aus Kostengründen nicht

FAQ 1129 beachten…

bin bei meinem Lebensgefährten ausgezogen.Ein Teil der
persönlichen Sachen sind noch dort und der Partner verweigert
den Zutritt ins Haus und die Herausgabe dieser Sachen.
eine Rechtsschutzversicherung lehnt eine Kostenübernahme
für einen Anwalt ab,da diese im ursächlichen Zusammenhang mit
einer nichtehelichen Lebengemeinschaft einem Risiko
unterliegen.
Einen Anwalt kann privat geht aus Kostengründen nicht

Das ist übel - jedoch vermisse ich hier eine Frage.