Hallo!
Klein - Eddylein besucht im Auftrag seines Arbeitgebers die
verschiedensten Kunden.
Unter anderem auch Firmen/Abteilungen die höchsten
firmeninternen Geheimhaltungsrichtlinien unterliegen.
So ein Kunde verlangt von Kleineddy dessen Privatadresse
,Tel.nr und auch Geburtsort,
damit Kleineddyilein dort Zutritt erhält.
Adresse und Geburtsort stehen im Personalausweis. Und diese Daten einschl. Personalausweisnumer müssen nicht Monate vor dem Besuch zwecks Prüfung eingereicht werden? Keine Überprüfung von persönlichem Lebensumfeld und Verwandtschaft? Kein Nachweis der Reisetätigkeit der letzten Jahre? Keine Belehrung, mit wem über Gehörtes/Gesehenes gesprochen und nicht gesprochen werden darf? Der Personalausweis durfte beim Besucher bleiben und es fand keine Leibesvisitation statt? Offensichtlich war der Besuch von irgendwas mit Geheimhaltung und Sicherheitsrelevanz beliebig weit entfernt.
Niemand muß sich soetwas gefallen lassen. Andererseits ist aber auch niemand gezwungen, im Bereich seines Hausrechts ungeprüft beliebige Hansel ein- und ausgehen zu lassen. Ich fände es jedenfalls nicht angenehm, würden durch meine Räume irgendwelche Figuren latschen, deren Namen ich nicht einmal kenne. Nachdem der anonyme Gast das Haus verließ, liegen statt zuvor eines Meßschiebers nicht etwa 2 auf dem Tisch, sondern gar nichts mehr. Allein schon die Aufhebung der Anonymität verhindert manchen Unsinn.
Kann Kleineddyleins eigentlicher Arbeitgeber darauf bestehen
diese Daten dem Kunden zu nennen?
Im Arbeitsvertrag ist nichts derartiges geregelt.
Bedarf es tatsächlich arbeitsvertraglicher Regelung, daß sich Menschen beim Besuch anderer Menschen namentlich vorstellen und nötigenfalls ausweisen? Muß auch arbeitsvertraglich geregelt werden, daß der Mitarbeiter bei besuchten Kunden nicht einfach in die Ecken pinkeln darf, sondern die sanitären Einrichtungen èiner Toilette zu benutzen hat?
Gruß
Wolfgang