Herausgabe privater Daten

Hallo

Klein - Eddylein besucht im Auftrag seines Arbeitgebers die verschiedensten Kunden.

Unter anderem auch Firmen/Abteilungen die höchsten firmeninternen Geheimhaltungsrichtlinien unterliegen.
So ein Kunde verlangt von Kleineddy dessen Privatadresse ,Tel.nr und auch Geburtsort,
damit Kleineddyilein dort Zutritt erhält.
Kann Kleineddyleins eigentlicher Arbeitgeber darauf bestehen diese Daten dem Kunden zu nennen?

Im Arbeitsvertrag ist nichts derartiges geregelt.

grüße

Hi,

Kann Kleineddyleins eigentlicher Arbeitgeber darauf bestehen
diese Daten dem Kunden zu nennen?

Das weiß ich nicht, daher hier nur ein Aspekt:
Der besuchte Kunde hat ein Hausrecht, d. h. er kann frei Schnauze nach selbstgestrickten Regeln bestimmen, wer bei ihm reinkommt oder nicht.

Sollte Kleineddy also darauf bestehen, seine Daten nicht preisgeben zu wollen, schießt er sich vermutlich direkt in die Arbeitslosigkeit.

Gruß S (kein Fachmann!)

Grüß Gott,

Hallo

Klein - Eddylein besucht im Auftrag seines Arbeitgebers die
verschiedensten Kunden.

Unter anderem auch Firmen/Abteilungen die höchsten
firmeninternen Geheimhaltungsrichtlinien unterliegen.
So ein Kunde verlangt von Kleineddy dessen Privatadresse
,Tel.nr und auch Geburtsort,
damit Kleineddyilein dort Zutritt erhält.
Kann Kleineddyleins eigentlicher Arbeitgeber darauf bestehen
diese Daten dem Kunden zu nennen?

Nein - dies ist Kleineddyleins eigene Entscheidung - diese zu nennen.
Es könnte allerdings passieren, dass Kleineddylein dann bei diesem Unternehmen keinen Zutritt erhält. Ob dadurch dann Kleineddylein irgendwelche Nachteile entstehen, kann ohne weitere Informationen über den Arbeitsvertrag bzw. Gehaltsvereinbarung nicht beurteilt werden.

Gruß aus dem Süden

Hallo,
aus meiner Sicht hat der eigentliche Arbeitgeber (AG) von Eddylein kein Weisungsrecht bezüglich der Herausgabe von privaten Daten seines Angestellten an seine Kunden!
Entweder genügt dem Kunden zur Zutrittsgewährung die Legitimation des Angestellten, weil er im Auftrag der Firma XY kommt.
Oder der eigentliche AG muss Angestellte hinschicken, die mit der Herausgabe persönlicher Daten an Jedermann kein Problem haben. (Oder handelt es sich um ein Beamtenverhältnis?)

Sicher gibt es Gerichtsurteile/kommentare zu diesem Thema, falls es hart auf hart kommt.
Viel  Glück.
Gruß
Buki

Hallo!

Klein - Eddylein besucht im Auftrag seines Arbeitgebers die
verschiedensten Kunden.
Unter anderem auch Firmen/Abteilungen die höchsten
firmeninternen Geheimhaltungsrichtlinien unterliegen.
So ein Kunde verlangt von Kleineddy dessen Privatadresse
,Tel.nr und auch Geburtsort,
damit Kleineddyilein dort Zutritt erhält.

Adresse und Geburtsort stehen im Personalausweis. Und diese Daten einschl. Personalausweisnumer müssen nicht Monate vor dem Besuch zwecks Prüfung eingereicht werden? Keine Überprüfung von persönlichem Lebensumfeld und Verwandtschaft? Kein Nachweis der Reisetätigkeit der letzten Jahre? Keine Belehrung, mit wem über Gehörtes/Gesehenes gesprochen und nicht gesprochen werden darf? Der Personalausweis durfte beim Besucher bleiben und es fand keine Leibesvisitation statt? Offensichtlich war der Besuch von irgendwas mit Geheimhaltung und Sicherheitsrelevanz beliebig weit entfernt.

Niemand muß sich soetwas gefallen lassen. Andererseits ist aber auch niemand gezwungen, im Bereich seines Hausrechts ungeprüft beliebige Hansel ein- und ausgehen zu lassen. Ich fände es jedenfalls nicht angenehm, würden durch meine Räume irgendwelche Figuren latschen, deren Namen ich nicht einmal kenne. Nachdem der anonyme Gast das Haus verließ, liegen statt zuvor eines Meßschiebers nicht etwa 2 auf dem Tisch, sondern gar nichts mehr. Allein schon die Aufhebung der Anonymität verhindert manchen Unsinn.

Kann Kleineddyleins eigentlicher Arbeitgeber darauf bestehen
diese Daten dem Kunden zu nennen?
Im Arbeitsvertrag ist nichts derartiges geregelt.

Bedarf es tatsächlich arbeitsvertraglicher Regelung, daß sich Menschen beim Besuch anderer Menschen namentlich vorstellen und nötigenfalls ausweisen? Muß auch arbeitsvertraglich geregelt werden, daß der Mitarbeiter bei besuchten Kunden nicht einfach in die Ecken pinkeln darf, sondern die sanitären Einrichtungen èiner Toilette zu benutzen hat?

Gruß
Wolfgang

Hallo Iris,

Entweder genügt dem Kunden zur Zutrittsgewährung die
Legitimation des Angestellten, weil er im Auftrag der Firma XY
kommt.

Nehmen wir mal an, der Arbeitgeber hätte einen Vertrag mit der Bundeswehr.
In den Bundeswehrstandorten muss sich jeder Besucher ausweisen, also seine Daten per Personalausweis mitteilen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Nehmen wir mal an, der Arbeitgeber hätte einen Vertrag mit der
Bundeswehr.

selbst wenn es so wäre …

In den Bundeswehrstandorten muss sich jeder Besucher
ausweisen, also seine Daten per Personalausweis mitteilen.

Zumindest die Telefonnummer steht nicht im Personalausweis. :smile:

Gruß
Christa

Hallo Christa,

Hallo Merger,

Nehmen wir mal an, der Arbeitgeber hätte einen Vertrag mit der
Bundeswehr.

selbst wenn es so wäre …

In den Bundeswehrstandorten muss sich jeder Besucher
ausweisen, also seine Daten per Personalausweis mitteilen.

Zumindest die Telefonnummer steht nicht im Personalausweis. :smile:

richtig - aber wenn man einen Termin möchte, oder an einer Kundenverbindung interessiert ist, sollte man auch die Telefon-Nr. bekannt geben, denn die Bundeswehr hält nichts von Kontaktaufnahme per Urwaldtrommeln.

Gruß
Christa

Gruß Merger

1 Like

Hallo Merger,

richtig - aber wenn man einen Termin möchte, oder an einer
Kundenverbindung interessiert ist, sollte man auch die
Telefon-Nr. bekannt geben, denn die Bundeswehr hält nichts von
Kontaktaufnahme per Urwaldtrommeln.

ähm, nein, keine Urwaldtrommeln, aber es muss doch reichen, wenn man die dienstliche Telefonnummer angibt. Ich wüsste nicht, was einen Kunden meines Brötchengebers meine private Telefonnummer angeht. Die Anschrift eigentlich auch nicht, aber ich weiß, dass man sich beim Betreten mancher Betriebe sich beim Pförtner ausweisen muss, und die Anschrift steht nun mal im Personalausweis.

Gruß
Christa