Herausgabe von Dingen nach einer Trennung

Ich habe mich von meinem Freund getrennt.
Er schuldet mir noch Geld,und es stehen Möbel in seiner Wohnung,die ich bezahlt habe.Er verweigert mir die Rückzahlung und Herausgabe der Möbel.Ich habe Kassenzettel und Quittungen.
Was kann ich tun?Habe eine Rechtsschutzversicherung.

Du hast Rechnungen und Quittungen und bist in einer Rechtschutzversicherung?

Und warum bist du nicht längst bei einem Anwalt?

Ja leider bin ich über ihn versichert.Sobald er erfährt,ich nehme mir einen Anwalt,kann er mich kündigen,greift die Versicherung nicht mehr von einen Tag auf den anderen.Und was Anwälte kosten,kann sich jeder vorstellen.
Ich habe die Versicherung heute angerufen,und das war deren Aussage.Normalerweise hat man einen Vertrag für mindestens 1 Jahr.Gut,er muss keine Prämie extra für mich zahlen,aber obwohl ich abgeben bin,ist er Versicherungsnehmer.Das muss man auch wissen,und ist der Haken an der Sache.
Jetzt ist guter Rat teuer.

Also dann ist das eben so, als hättest du keine Rechtsschutzversicherung.

Was du vorab selbst machen kannst: Schicke deinem Ex per Einschreiben/Rückschein eine Auforderung, dir die Gegenstände A, B, C, . . . auszuhändigen und die geliehene Geldsumme in Höhe von xxx Euro auf dein Konto Nummer … bei der Bank …, BLZ … zu überweisen und setze ihm für beides als Frist ein ganz genaues Datum.

Schreib auch rein, wann (z.B. nicht Mo-Fr von 8-17h, weil dann beruflich abwesend) und wie (Telefonnummer) du für eine Absprache eines Übergabetermins erreichbar bist und kündige an, dass auch du versuchen wirst, einen Übergabetermin abzusprechen.

Wenn er blockt, befindet er sich ab der gesetzten Frist mit der geforderten Leistung „in Verzug“, was bedeutet, dass du ab dann zum Anwalt gehen kannst, ohne dass dir Teile der zunächst vorzustreckenden Kosten am Ende nicht voll erstattet werden.

Hallo,

wenn keine Heirat vorliegt, dann kann man sich was den Hausrat angeht einfacher wieder trennen. Ich schließe aus dem Wort Freund, dass dies hier so ist.

Herausgabe mündlich, besser schriftlich verlangen und einen Termin setzen (z. B. 2 Wochen bis zum x.x.2013). Danach die Sache dem Rechtsanwalt übergeben und die Kosten (i.d.R. Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung) als Nebenforderung wieder holen.

Gruß
who_knows

PS: Dies stellt keine rechtliche Beratung dar und ist völlig unverbindlich zu sehen. Vielmehr wäre das der Weg, den ich gehen würde in einem gleichgelagerten Fall.