Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ehepaar X befindet sich im Trennungsjahr, der Ehemann ist ausgezogen und bewohnt eine eigene Wohnung. Die Ehefrau verbleibt mit dem gemeinsamen Sohn in der Wohnung (Eigentum der Ehefrau). Wenn der Ehemann z.B. seinem Arbeitgeber oder den Behörden verschiedene Unterlagen vorlegen muss, u.a. Arbeitgeber der Ehefrau, Daten über`s Kindergeld, usw. aber die Ehefrau diese Daten nicht herausgibt, kann sie dazu verpflichtet werden dem Ehemann bei Behörderngängen die entsprechenden Unterlagen heraus zu geben?
Hallo,
aber logisch! Die sind doch noch verheiratet und so viel guter Wille sollte noch da sein bis die Scheidung mit Anstand über die Bühne ist. Wenn die mit solchem Zeug schon Rache üben will, was kommt dann noch? Armer Kerl!
Ciao Ricco
Die Frage is ob sie dazu verpflichtet ist dem Ehemann auskünfte zu geben. Der Ehemann ist Beamter und wurde von der Behörde angeschrieben die für seine Besoldung zuständig ist. Er ginge um die Auskunft über seine Ehe und das gemeinsame Kind. Es werden Angaben benötigt zB. zuständige Familienkasse, Kindergeldnummer, beginn Trennungsjahr, usw.
Eine Unterschrift von ihr ist auf diesem Formblatt nicht notwendig, daher die allgemeine Frage ob die noch Ehefrau dazu verpflichtet ist mit den Behörden zu kooperieren oder ob sich die Behörder darüm kümmern muss.
Die Ehefrau muss nicht von sich aus mit der Arbeitgeber-Behörde ihres Mannes verkehren, außer bei dessen Tod. Aber mit ihrem Mann. Sie hat ihrem Mann - wie bisher auch - alle Angaben und Dokumente zugänglich zu machen, damit der seinen Pflichten seinem Arbeitgeber gegenüber nachkommen kann.
Wenn es ihr aber darum geht, ihrem Mann die Daten nicht zugämglich machen zu wollen, kann die Ehefrau als sokche dem Abeitgeber die Daten aber auch selbst übermitteln. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die Anfrage direkt an die noch Ehefrau zu richten. Der Arbeitgeber ist nur aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis berechtigt, notwendige Daten zu ermitteln. Mit der noch Ehefrau verkehrt er ersatzweise, mit der Nichtmehr-Ehefrau garnicht.
danke für die antwort! Auf welcher gesetzlichen grundlage beruht diese verpflichtung?