Folgende Situation: Ein Mieter leiht sich bei einem Dritten Mobiliar und gerät mit Mieten in Rückstand. Daraufhin macht der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch. Wie kommt der Eigentümer der Möbel wieder zu seinem Eigentum.
weiß hier jemand einen Rat
Indem er sein Eigentumsanspruch nachweist. Wobei man davon ausgehen könnte, dass Mobiliar im Normalfall unpfändbar ist.
vnA
Hallo,
Wobei man davon
ausgehen könnte, dass Mobiliar im Normalfall unpfändbar ist.
falsch. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht
Aber es muss sich um EIGENTUM des Mieters handeln, und gerade das liegt hier ja nicht vor.
Gruß
kb
Pfändungsschutz:
Nicht dem Vermieterpfandrecht unterliegen alle dem Mieter gehörenden Sachen, die unpfändbar sind (§ 562 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hierzu zählen u.a. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, „soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf“ (§ 811 Abs. 1 ZPO). Der Vermieter darf bei Auszug des Mieters die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen in seinen Besitz nehmen (§ 562b Abs. 1 Satz 2 BGB). Auf Verlangen des Mieters hat er die dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen herauszugeben. Kommt der Vermieter diesen Pflichten nicht nach, macht er sich nach § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig. Zudem kann der Mieter auf Herausgabe der unpfändbaren beweglichen Sachen klagen und zur einstweiligen Regelung der Besitzverhältnisse vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 935 ff. ZPO in Anspruch nehmen.[2]
Und was ist an meiner Aussage dann bitte „falsch“?
vnA
Und was ist an meiner Aussage dann bitte „falsch“?
Deine Aussage war:
Wobei man davon ausgehen könnte, dass Mobiliar im Normalfall unpfändbar ist
Im Gesetz steht nur was von Betten. Die Ledercouch ist außen vor, ebenso wie ein Haufen anderer Möbel. Es geht halt nur um Dinge, die der „angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung“ dienen.
Bei einer Designerledersitzgruppe in Neuzustand stimme ich dir zu, wobei dies kein „Normalfall“ ist. Bei einer 5 Jahre alten Garnitur sehe ich da schon Probleme. Ganz abgesehen davon, dass ich als Vermieter solchen Sperrmüll (etwas anderes ist das nicht) niemals Pfänden würde.
vnA