Herausgabe von Röntgenaufnahmen

Hallo,

angenommen, man möchte eine Zweitmeinung zu einer Zahnsanierung einholen. Ein ZA hat bereits eine Panorama Röntgenaufnahme gemacht. Hat man Anspruch auf Herausgabe dieser Aufnahme um damit zum zweiten ZA zu gehen? Müsste man dies besonders gegründen?

Gruß
Otto

Hallo, der Zahnarzt kann dem Patienten die Röntgenaufnahme mitgeben, muss es aber nicht da er der Eigentümer ist. Einem Kollegen, welcher die Unterlagen anfordert muss er sie aber herausgeben.
Anbei noch ein interessanter Link.
MfG
http://www.zahnaerzte-wl.de/webtest/Internet_ZAEK.ns…

Bist du privatversichert?
Dann hast du Anspruch auf deine Rö-Bilder.

Wenn nicht darf dein ZA sie dir offiziell nicht aushändigen.
Weil er sie ggf. deiner Krankenkasse, bzw. zur Überprüfung der Rö-Anlage 10 Jahre sicher lagern muss.

In der Realität bekommst du die Bilder nach einer Unterschrift in Karteikarte ausgehändigt.
Kaum jemand ist Freund dieser rigiden Bürokratie…

Wenn dies bei deinem ZA nicht so gehandhabt wird, bleibt dir immer noch die Bitte, die Bilder an ZA-Praxis XY zu schicken.
Notfalls ruft Praxis XY dort an.
DAS klappt dann immer!

theorie und praxis

Notfalls ruft Praxis XY dort an.
DAS klappt dann immer!

wird dieser in der regel aber nicht machen, weil er so die möglichkeit hat, selbst geld zu verdienen, indem er einfach neue macht.
krankenkasse zahlt ja. (leider)

Hallo (wird hier gerne gesehen)

Nun dann sollte man den Behandler mit der Röntgenverodnung konfonieren.

  • so viel wie nötig, so wenig wie möglich-
    ist die Deviese.

Wenn die Aufnahme nicht alt ist, sollte es so ablaufen.

Gruß (wird hier auch gerne gesehen)

by the way: auf die paar kleienn Euronen kommt es nicht an, diese machen den Braten auch nicht fetter.

Ich war am WE zur Fortbildung, sehe also Deinen wertvollen Beitrag jetzt erst.
Du sagst also - jetzt mit meinen Worten:

Die Mehrzahl der Zahnärzte („in der Regel“) wird um eines finanziellen Vorteils wegen Körperverletzung begehen (nicht indizierte invasive Maßnahmen - hier Anwendung ionisierender Strahlung - sind Körperverletzung)?

Guter ‚Onkel Käthe‘, Du bist ja noch nicht lange hier eingeschrieben, könntest Du vielleicht in Erwägung ziehen, Deine wertvollen und hilfreichen Beiträge in einem Portal abzusondern, das Deine fachliche Kompetent zu würdigen versteht? Jetzt ist es noch nicht zu spät dafür.

Gruß

Kai Müller

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