Nach dem Entzug der Jagderlaubnis wurden mir die Waffen meines Vaters auf Waffenbesitzkarten überlassen. Nachdem er sich gewaltsam Zugang verschafft hatte (Aufbruch des Waffenschrankes) wurden die Waffen von der Polizei sichergestellt nachdem ich Ihnen den Verlust der Waffen meldete. Mittlerweile wurde mein Vater dafür auch zu einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem ich nun bei der Staatsanwaltschaft angerufen habe um einen Termin zur Waffenherausgabe auszumachen, wurde mir dort mitgeteilt das diese schon an Dritte herausgegeben wurde. Ist das zulässig und wie soll ich mich verhalten zudem ich vermute das mein Vater damit wildern geht?
Hallo,
Sie müssen sich an einem Rechtsanwalt für Waffenrecht wenden.
Mit de4n besten Grüßen
H.B.Sahlmann
PS: Nach meiner Meinung steht Ihnen in jedem Fall eine Endschädigung zu.
hallo,
da musst du ganz dringend eine Anwalt aufsuchen der dir in dieser sache weiterhilft.
grüße
detlef
Ich würde eine Anfrage abschiken, um festzustellen, wer die Waffen im Moment hat, und wenn es dein Vater ist, dann würd ich mich an die Polizei wenden, dass die die Waffen einziehen von ihm. Aber eigentlich geben die Sachen immer nur an den Eigentümer raus…komisch…
Hoffe, dass ich dir helfen konnte…
lg
Cay
Hallo,
sorry, davon verstehe ich nichts…jedoch von Waffentechnik…
Gruß
Ob Vater oder nicht…
Gehen Sie zum Anwalt.
Viel Glück !!!
Q
Hallo, hier handelt es sich um ein juristisches Problem, zu dem ich nur bedingt Stellung nehme. Grundsätzlich ist Herausgabe von Schusswaffen nur an berechtigte möglich. Das heist in diesem Fall, daß jemandem mit einer gültigen Erwerbserlaubnis (Jagdschein, WVK) die Waffen übergeben wurden. Nur hätte es der Erlaubnis Eigentümers bedurft. Der Eigentümer sind m. E. Sie. Wenn man Sie augenscheinlich nicht um Erlaubnis gefragt hat, halte ich die Herausgabe der Waffen für rechtswidrig. Das kann I aber genau nur ein Jurist genau klären.
MfG
R. Gätjen
Hallo Anjuna,
ich bin zwar kein Juritst, aber ob die Herausgabe rechtens war, wird vor allem davon abhängen, ob du die Waffen sicher verwahrt hattest, wie leicht es also für deinen Vater war, an die Waffen zu gelangen (auch mit Gewalt).
Wenn du eine Chance haben willst, wieder an die Waffen zu kommen, würde ich dir dringend raten, dir juristischen Beistand zu holen. Mit Waffenrechtlichen Sachverhalten vertraute Anwälte und weitere Informationen findest du auf der Webseite der IWÖ www.iwoe.at
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen,
lg spiese
Grundsätzlich ist die Herausgabe der Waffen an Dritte nicht zulässig. Vorausgesetzt: Die Waffen stehen auf Ihrer WBK und die Waffen werden nicht zu weiteren Ermittlungen benötigt. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kann die Waffen durchaus weiter geben zum erstellen von Gutachten usw. Aber so lang sie in Ihrer WBK eingetragen sind haben sie auch das Besitzrecht. Zu mindest ist das der Stand meiner Kenntniß.
Allerdings kann es nicht schaden wenn Sie noch Informationen bei dem „Forum Waffenrecht e.V.“ (http://www.fwr.de) einholen.
MFG