Herausgabe von Waffen an Dritte rechtmäßig?

Nach Verlust des Jagdscheins hat mein Vater mir seine Waffen überlassen und sie wurden auf meiner Waffenbesitzkarte eintragen. Nachdem er sich gewaltsam Zugang zu den Waffen verschafft hat(Aufbruch des Waffenschranks) wurden diese polizeilich sichergestellt nachdem ich die Entwendung der Waffen gemeldet habe. Mittlerweile wurde das Verfahren abgeschlossen, mein Vater erhielt einen Strafbefehl und die Waffen wurden in der Aservatenkammer verwahrt bis ich diese nun dort abholen wollte. Plötzlich wurde mir nun mitgeteilt, obwohl ich schon einen Termin zur Abholung der Waffen erwartete, wie zugesagt, diese seinen schon an Dritte herausgegeben worden. Ist dies zulässig? Obwohl ich im Besitz der Waffenbesitzkarte bin?

Wenn Ihr Eigentum irrtümlich Dritten übertragen wurde, dann konnte dies durch die Behörde nicht mit befreiender wirkung Ihnen gegenüber geschehen. Verlangen Sie Schadenersatz, falls sich Ihr Eigentum durch Schädiger nicht weiier verschaffen läßt.