Herausgabe von Wohnadresse an Privatperson

Guten Tag,

stellen wir uns vor, Person A steht mit einen Elternteile (Nr. 1) nur noch postalisch in Kontakt. Sie wohnt bei dem anderen getrennt lebendem Elternteil (Nr. 2), dies ist dementsprechend auch die Postanschrift von Person A. Nun zieht Person A aus, möchte aber die alte Adresse bei Elternteil Nr. 2 als Kontaktadresse für Elternteil Nr. 1 beibehalten. Kann Elternteil Nr. 1 die Herausgabe der neuen Wohnanschrift von Person A berechtigt fordern? Unter der Adresse, die Elternteil Nr. 1 derzeitig bekannt ist, ist Person A gut erreichbar, ihr Briefgeheimnis wird gewahrt und die Post wird ihr innerhalb kürzester Zeit übergeben.

Danke für Antworten.

Moin, Eskapi,

außer dem Einwohnermeldeamt muss niemand auf der Welt die Adresse wissen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
aber das Landeseinwohnermeldeamt erzählt sie jedem gegen die Zahlung einer geringen Gebühr weiter!
LG
Almut

Moin, Almut,

aber das Landeseinwohnermeldeamt erzählt sie jedem gegen die
Zahlung einer geringen Gebühr weiter!

das ändert nichts an der Pflicht, sich am Wohnort anzumelden :frowning: Und auch nichts an der Tatsache, dass die Adresse sonst nirgends angegeben werden muss :smile: Und die böse Person1 müsste dann erstmal wissen, in welchem Ort A (oder war’s B?) wohnt.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
solange man eine Adresse (egal wie alt) dem LEA angeben kann, suchen die schnell nach der neuen…
Grüße
Almut

Hallo!

Hat Nr.1 das Sorgerecht über A? Dann ja.
Hat Nr 1 keine Sorgerecht (z. B. weil A volljährig ist)? Dann nein.

Laienmeinung, klar.

Gruß Bombadil2

Hi Almut,

solange man eine Adresse (egal wie alt) dem LEA angeben kann,
suchen die schnell nach der neuen…

es ist dennoch nicht ganz einfach: Das befragte Einwohnermeldeamt (was ist übrigens ein LEA?) kennt ja nur die Adresse, zu der sich der Betreffende abgemeldet hat - wenn er sich denn überhaupt abgemeldet hat. Dieses Amt forscht nicht weiter, es heißt also zum nächsten Amt rennen und dort wieder fragen und dann beim übernächsten usw. usf. Und jedesmal werden so 5,- bis 10,- € fällig.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
LEA = Landes Einwohnermelde Amt
Grüße
Almut

Und jedesmal werden so 5,- bis 10,- € fällig.

Unwahrscheinlich, wenn ein Elternteil sein Kind sucht. Da wird eher kostenlos geholfen. Und es wird dank der Vernetzung der Ämter auch unkompliziert herausgefunden wo der neue/danach gemeldete Wohnsitz ist, wenn er im Bereich eines anderen Amtes liegt.

Gruß Andreas

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich beschrieb einen Fall, bei dem das Kind volljährig ist und nicht wünscht an seinem Wohnort aufgesucht zu werden. Nicht, dass ein minderjähriges Kind unrechtgemäßig verschleppt wurde oder ähnliches.

Moin, Andreas,

Unwahrscheinlich, wenn ein Elternteil sein Kind sucht.

dafür dürfte der Staatsanwalt zuständig sein.

Da wird eher kostenlos geholfen.

Ein Einwohnermeldeamt setzt sich über die Gebührenordnung hinweg? Interessant.

Gruß Ralf

Unwahrscheinlich, wenn ein Elternteil sein Kind sucht.

dafür dürfte der Staatsanwalt zuständig sein.

:wink: Wieso denn bitte das?

Da wird eher kostenlos geholfen.

Ein Einwohnermeldeamt setzt sich über die Gebührenordnung
hinweg? Interessant.

Wie in jedem Fall in dem es Ermessensräume gibt. :wink: Und „die Gebührenordnung“ gibt es nicht, eine solche gibt sich nämlich jede Kommune selbst.

Gruß Andreas

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich beschrieb einen
Fall, bei dem das Kind volljährig ist und nicht wünscht an
seinem Wohnort aufgesucht zu werden.

Das war schon klar. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen nach Meldegesetz des Bundeslandes vorliegen kann eine Auskunftssperre beim EInwohnermeldeamt beantragt werden, aber dafür reicht es nicht aus, nicht zu wollen, dass eine bestimmte Person Auskunft bekommt.

Gruß Andreas

Hallo,

Kosten fallen normalerweise immer an, aber soweit ich weiß dürfen die Behörden die Adresse nur „bei berechtigtem Interesse“ herusgeben, nur weil es mich interessiert, wo mein ehemaliger Nachbar jetzt wohnt, reicht glaube ich nicht aus.

Tschüß, cg