stellen wir uns vor, Person A steht mit einen Elternteile (Nr. 1) nur noch postalisch in Kontakt. Sie wohnt bei dem anderen getrennt lebendem Elternteil (Nr. 2), dies ist dementsprechend auch die Postanschrift von Person A. Nun zieht Person A aus, möchte aber die alte Adresse bei Elternteil Nr. 2 als Kontaktadresse für Elternteil Nr. 1 beibehalten. Kann Elternteil Nr. 1 die Herausgabe der neuen Wohnanschrift von Person A berechtigt fordern? Unter der Adresse, die Elternteil Nr. 1 derzeitig bekannt ist, ist Person A gut erreichbar, ihr Briefgeheimnis wird gewahrt und die Post wird ihr innerhalb kürzester Zeit übergeben.
aber das Landeseinwohnermeldeamt erzählt sie jedem gegen die
Zahlung einer geringen Gebühr weiter!
das ändert nichts an der Pflicht, sich am Wohnort anzumelden Und auch nichts an der Tatsache, dass die Adresse sonst nirgends angegeben werden muss Und die böse Person1 müsste dann erstmal wissen, in welchem Ort A (oder war’s B?) wohnt.
solange man eine Adresse (egal wie alt) dem LEA angeben kann,
suchen die schnell nach der neuen…
es ist dennoch nicht ganz einfach: Das befragte Einwohnermeldeamt (was ist übrigens ein LEA?) kennt ja nur die Adresse, zu der sich der Betreffende abgemeldet hat - wenn er sich denn überhaupt abgemeldet hat. Dieses Amt forscht nicht weiter, es heißt also zum nächsten Amt rennen und dort wieder fragen und dann beim übernächsten usw. usf. Und jedesmal werden so 5,- bis 10,- € fällig.
Unwahrscheinlich, wenn ein Elternteil sein Kind sucht. Da wird eher kostenlos geholfen. Und es wird dank der Vernetzung der Ämter auch unkompliziert herausgefunden wo der neue/danach gemeldete Wohnsitz ist, wenn er im Bereich eines anderen Amtes liegt.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich beschrieb einen Fall, bei dem das Kind volljährig ist und nicht wünscht an seinem Wohnort aufgesucht zu werden. Nicht, dass ein minderjähriges Kind unrechtgemäßig verschleppt wurde oder ähnliches.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich beschrieb einen
Fall, bei dem das Kind volljährig ist und nicht wünscht an
seinem Wohnort aufgesucht zu werden.
Das war schon klar. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen nach Meldegesetz des Bundeslandes vorliegen kann eine Auskunftssperre beim EInwohnermeldeamt beantragt werden, aber dafür reicht es nicht aus, nicht zu wollen, dass eine bestimmte Person Auskunft bekommt.
Kosten fallen normalerweise immer an, aber soweit ich weiß dürfen die Behörden die Adresse nur „bei berechtigtem Interesse“ herusgeben, nur weil es mich interessiert, wo mein ehemaliger Nachbar jetzt wohnt, reicht glaube ich nicht aus.