Herausgabe

Hallo und guten Tag.

Wer kann mir einen Weg aufzeichnen, den ich nehmen kann, um an meine Sachen die ein Anderer festhällt zurück zu bekommen?

Vielen Dank

Hallo,

das hier:

sind leider viel zu wenig Infos, um eine vernünftige Antwort geben zu können. Wo sind die Sachen, warum hält die anderen sie fest und warum gibt er sie nicht heraus?

Gruß
Christa

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Eine Möglichkeit, eine Möglichkeit abstrakt kurz darzustellen, ist:

  1. Zwang in diesem Sinne kann grundsätzlich nur der Staat ausüben – um Privatfehden zu vermeiden. Zuständig ist der Gerichtsvollzieher. Der müsste also tätig werden; dazu müsste man ihn also beauftragen, „Hol mir das Ding von B“.

  2. Er wird aber nur tätig, wenn man ihm einen entsprechenden Titel vorweist, welcher ihm sagt, „Ja, B muss dem A die Sache XY herausgeben“.

  3. Das wiederum steht aber nur dann in diesem Titel, wenn ein Gericht vorher erkannt und festgestellt hat, dass tatsächlich eine Pflicht des B besteht, die Sache XY dem A herauszugeben. Nur dann schreibt das Gericht dies auch so in den Titel hinein.

Anders gewendet sind das also Fragen des Zivilprozesses (in gewisser Weise ist das, was du möchtest, ja auch wirklich ein „Prozess“, ein Vorgang, bei dem etwas Bestimmtes geschehen soll).

  1. In diesem Vorgang ist zunächst im „Erkenntnisverfahren“ herauszufinden, OB die Pflicht des B wirklich besteht. Das ist die weithin bekannte „Klage“, was im Grunde nicht viel anderes ist, als dass A beim Gericht beantragt, festzustellen, DASS diese Pflicht besteht.

  2. Und wenn es einem gelungen ist, den Antrag so zu begründen beziehungsweise das Gericht davon zu überzeugen, dass tatsächlich diese Pflicht besteht, dann gibt es einem also den Titel.

  3. Mit diesem kann dann das „Vollstreckungsverfahren“, also das Tätigwerden des Gerichtsvollziehers, eingeleitet werden. Jetzt kann der Gerichtsvollzieher zu B gehen, ihm die Sache XY wegnehmen und an A übergeben.

Es kann noch andere Möglichkeiten geben. Man kann es unter Umständen selbst machen, wie gezeigt wäre dann der erste Gang derjenige zum Gericht, um zu klagen. Sinnvollerweise geht dem unter anderem noch so was voran wie zu klären, welches Gericht überhaupt zuständig ist^^ Wenn einem so was alles zu kompliziert ist, geht man natürlich einfach zum Anwalt, das ist wahrscheinlich klar. Wenn einem BEIDES aber zu unsicher ist, kann sogar der Weg zur Polizei zum Ziel führen. Anzeige wegen Unterschlagung und beantragen, dass im Strafverfahren auch gleich die zivilrechtlichen Ansprüche mit festgestellt werden. Dann kann es sein, dass man mit etwas weniger Aufwand zum Titel kommt; um die früher genannten Punkte bis dahin muss man sich dann keine Gedanken mehr machen. Und es kann sogar sein, dass der „andere“ die Sache einem sogar freiwillig herausgibt.

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Vielen Dank für die Info.

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