Herausgabeanspruch / Kaution

Hallo,

eine fiktive Person kündigt seinen Mietvertrag zum 01.12.2006 (!). Der Vermieter behält einen Teil der Kaution ein um diesen Teil mit der nächsten Nebenkostenrechnung zu verrechnen und anschließend auszuzahlen. Der Anwalt des Mieters hielt dieses Vorgehen für gängig, bis dahin kein Problem.

Nun sind bereits über neun Monate vergangen, bisher gab es keine Nebenkostenabrechnung und keine Gutschrift des Differenzbetrages auf dem Konto.

Bei Nachfragen wird der ehemalige Mieter bereits seit Ende April immer wieder vertröstet.

Meine Frage(n): Ab wann entsteht für den ehemaligen Mieter einen Herausgabeanspruch auf den einbehaltenen Teil der Kaution? Bis zu welchem Datum muss die Nebenkostenabrechnung 2006 spätestens vorliegen? Wenn ein Herausgabeanspruch besteht, wie sollte er taktisch sinnvoll geltend gemacht werden?

Vielen Dank - JENS

Hallo Jens,

der Vermieter hat zwölf Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraums Zeit, die Nebenkosten abzurechnen.

In diesem Fall ist aber kein Grund zu sehen, warum er diese Zeitspanne auskosten will, da mittlerweile alle Rechnungen aus 2006 vorliegen sollten. Nach der Rechtsprechung wird dann normalerweise ein Rückzahlungsanspruch des Mieters nach drei bis sechs Monaten angesetzt.

Liegen also keine besonderen Umstände vor, kann der Mieter die Rückzahlung verlangen.

Gruß!
Horst

eine fiktive Person kündigt seinen Mietvertrag zum 01.12.2006
(!). Der Vermieter behält einen Teil der Kaution ein um diesen
Teil mit der nächsten Nebenkostenrechnung zu verrechnen und
anschließend auszuzahlen. Der Anwalt des Mieters hielt dieses
Vorgehen für gängig, bis dahin kein Problem.

was macht der anwalt in diesem hypothetischen fall??
egal - ein teil der kaution ist einbehalten worden,
um ihn mit einer zu erwartenden nachzahlung zu verrechnen!!
es geht also um ein paar euro noch, die der mieter evt.
noch zurückgekommt! mein tipp: für die paar kröten, kann
man dann auch noch warten bis das jahr vorüber ist…
gruß
ad

mein tipp: für die paar kröten, kann
man dann auch noch warten bis das jahr vorüber ist…

wird ja auch verzinst
Grüße
BW