Herausgabeanspruch nach § 985 BGB

Hallo,

bedeutet der Herausgabeanspruch, dass man die Sache abholen kann, oder dass man sie geliefert bekommen muss?

Wenn z.B. jemand von seinem Pfandrecht zurücktritt
§§ 1253 und 1255 BGB hat der Eigentümer ja ein Herausgabeanspruch. Wikilinks sind ja nicht zwingend zuverlässig
http://de.wikipedia.org/wiki/Herausgabeanspruch

Da steht:
Hier bedeutet die Herausgabe die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache bestimmungsgemäß befindet.

Wäre das die ehemalige Wohnung, bzw. der Ort, an dem der Pfandgläubiger die Sachen lagert/aufbewahrt hat?