Hallo liebe Forumsmitglieder,
In wie weit besteht ein Herausgabeanspruch an einer Sache nach östereichischem Recht?
Zum Sachverhalt…
angenommen, jemand hätte sich vor 2-3 Jahren von dem damaligen Freund/in, der/die in Österreich lebt getrennt. In der Wohnung des Österreichers/in wären aber etliche, durch den die Herausgabe fordernden selbst gemalte Bilder verblieben.
Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung würde aber die Herausgabe der Bilder durch den/die Ex verweigert.
Welche rechtliche Handhabe hätte man hier, nach dem wohl anzuwendenen österreichischem Recht, die Herausgabe der Bilder zu verlangen?
Wie sollte man rechtlich und taktisch geschickt vorgehen?
Würde es Ersatzansprüche geben, wenn die Person behaupten würde, nicht mehr im Besitz der Bilder zu sein.
Welche Handhabe gäbe es, eine solche Behauptung zu widerlegen.
Ist natürlich ein rein hypotetischer Sachverhalt. Vom Bauchgefühl wäre mir die Sache auch klar, daher bin ich für fundierte nachvollziehbare Antworten sehr dankbar.
Viele Grüße
GG