Herausgabepflicht von Bankunterlagen?

Hallo zusammen.

Ich habe folgende Frage:
Eine Bekannte hat bei Ihrer Bank vor 5 Jahren erstmalig Aktienfonds gekauft, die momentan natürlich stark im Minus sind. Ich kenne sie sehr gut und ich weiss, dass sie völlig unerfahren ist in diesem Bereich. Die Beraterin hat ihr damals das Risiko so erklärt, dass es nicht sicher ist, ob sie 2, 5 oder 7 % Zinsen (Zinsen!!!) erhält. Sie erzählt mir heute immernoch was von Zinsen und nicht von Wertentwicklung. Das zeigt mir, dass sie es bis heute nicht verstanden hat.
Sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt immer nur Anleihen, geriet einmal an eine neue Beraterin, die ihr die Aktienfonds angepriesen hat.
Meiner Meinung nach ein eindeutiger Fall von Falschberatung. Letzte Woche war ich mit ihr bei der Bank. Die zeigt sich natürlich uneinsichtig und behauptet, sie habe die Kundin mit bestem Wissen und Gewissen beraten. Ich bzw. die Kundin will nun die Kaufbelege, den evtl. ausgestellten Risikohinweis und die Risikoklassifizierung nach dem WphG.
Die Bank meint, dass sie die Unterlagen zwar hat, die angeblich auch eindeutig belegen, dass die Kundin der Bank nichts anhaben kann, sie will diese Unterlagen aber der Kundin nicht herausgeben. Nicht einmal eine Kopie. Dazu wäre sie nicht verpflichtet…
IST DAS WAHR??? Gibt es Paragraphen etc. dazu? Das kann doch nicht sein, dass eine Bank solche persönlichen Daten dem betreffenden Kunden nicht aushändigen bzw. zeigen muss?

Da ich luxemburger Banker bin, weiss ich nicht, wie in D die Rechtssprechung ist.

Deshalb helft mir bitte! Die „Sache“ stinkt in diesem Fall nämlich wirklich bis zum Himmel.

Grüsse aus dem Grossherzogtum,

Jürgen

Hallo Jürgen,

ich hatte vor einiger Zeit auch mal einen Fall im Brett Allgemeine Rechtsfragen gepostet, wo es um ziemlich viel Geld ging:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Um an die Unterlagen zu kommen, würde ich in deinem Fall direkt an den Vorstand schreiben, mit der Anmerkung, dass der Fall ansonsten mit Hilfe einer Verbraucherzentrale untersucht werden würde. In der Regel hilft sowas. Habe ich schon öfter bei verschiedenen Banken durchgeführt, wenn eine Bank auf stur geschaltet hat.
Ob letztendlich tatsächlich Falschberatung vorliegt, oder bewiesen werden kann,ist fraglich. Viele Beratungsprotokolle sind so ausgefüllt, wie der Berater es braucht und nicht wie der Kunde es gewollt hätte.

Viele Grüße

Ralf

Ich habe folgende Frage:
Eine Bekannte hat bei Ihrer Bank vor 5 Jahren erstmalig
Aktienfonds gekauft, die momentan natürlich stark im Minus
sind. Ich kenne sie sehr gut und ich weiss, dass sie völlig
unerfahren ist in diesem Bereich. Die Beraterin hat ihr damals
das Risiko so erklärt, dass es nicht sicher ist, ob sie 2, 5
oder 7 % Zinsen (Zinsen!!!) erhält. Sie erzählt mir heute
immernoch was von Zinsen und nicht von Wertentwicklung. Das
zeigt mir, dass sie es bis heute nicht verstanden hat.
Sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt immer nur Anleihen, geriet
einmal an eine neue Beraterin, die ihr die Aktienfonds
angepriesen hat.
Meiner Meinung nach ein eindeutiger Fall von Falschberatung.
Letzte Woche war ich mit ihr bei der Bank. Die zeigt sich
natürlich uneinsichtig und behauptet, sie habe die Kundin mit
bestem Wissen und Gewissen beraten. Ich bzw. die Kundin will
nun die Kaufbelege, den evtl. ausgestellten Risikohinweis und
die Risikoklassifizierung nach dem WphG.
Die Bank meint, dass sie die Unterlagen zwar hat, die
angeblich auch eindeutig belegen, dass die Kundin der Bank
nichts anhaben kann, sie will diese Unterlagen aber der Kundin
nicht herausgeben. Nicht einmal eine Kopie. Dazu wäre sie
nicht verpflichtet…
IST DAS WAHR??? Gibt es Paragraphen etc. dazu? Das kann doch
nicht sein, dass eine Bank solche persönlichen Daten dem
betreffenden Kunden nicht aushändigen bzw. zeigen muss?

Da ich luxemburger Banker bin, weiss ich nicht, wie in D die
Rechtssprechung ist.

Deshalb helft mir bitte! Die „Sache“ stinkt in diesem Fall
nämlich wirklich bis zum Himmel.

Grüsse aus dem Grossherzogtum,

Jürgen

Guten Morgen Ralf,

vielen dank. um soviel geld geht es bei mir zum glück nicht.
ich arbeite ja selbst bei einer bank, aber sowas arrogantes wie in dem fall meiner bekannten ist mir noch nicht passiert. vorallem ist das eine kleine raiffeisenbank auf dem land. na ich werde das mal schriftlich anfordern mit dem hinweis „verbraucherschutzverband“. mal sehen, was passiert…

was ist eigentlich aus deinem „fall“ geworden. hatten sie erfolg?

grüsse und astalapizza an alle.

jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

es gibt noch eine bessere Möglichkeit : Beim deutschen Bankenverband gibt es einen sogenannten Ombudsman (http://www.bdb.de)
Der nimmt sich solcher Fälle an, und der grösste Teil der Anliegen ist Falschberatung. Er hört die Bank, die gibt ihre Unterlagen raus und der Ombudsman trifft eine Entscheidung. (Keine Sorge, der ist wirklich neutral, 46% der Fälle wurden zugunsten des Kunden entschieden)

Der Kunde ist an das Urteil des Ombudsmannes nicht gebunden, er darf danach auch zu Gericht gehen. Die Bank ist an das Urteil gebunden, wenn die Forderung nicht höher als 5000 Euro ist.

Dies Verfahren ist kostenlos und wird vom BDB finanziert, um den Kunden einen seriösen, fachkundigen, aber neutralen Schiedsmann zu gewähren.

Gruss Hans-Jürgen
***

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

vielen dank. um soviel geld geht es bei mir zum glück nicht.
ich arbeite ja selbst bei einer bank, aber sowas arrogantes
wie in dem fall meiner bekannten ist mir noch nicht passiert.
vorallem ist das eine kleine raiffeisenbank auf dem land. na
ich werde das mal schriftlich anfordern mit dem hinweis
„verbraucherschutzverband“. mal sehen, was passiert…

gern geschehen.

Ich empfinde diese Reaktion der Bankmitarbeiterin als Schutzbehauptung oder als äußerst dumm. Darauf muss man doch sauer und mit allen Mitteln reagieren.
Gerade bei kleinen Banken auf dem Land ist die Qualität der Mitarbeiter sehr unterschiedlich(Ich lebe selber etwas ländlich). Sowas kannst du, glaube ich, nicht mit Luxemburger Banken vergleichen.

Den Tipp von Hans-Jürgen solltest du natürlich auch nicht außer Acht lassen. Im Versicherungsbereich gibt es ja auch einen Ombudsmann. Da habe ich, gemeinsam mit Kunden, bei strittigen Schadenfällen schon sehr oft angeklopft. Und bei sehr komplizierten Fällen arbeite ich schon mal mit einem gerichtlich zugelassenem Versicherungsberater zusammen, der eben auch Rechtsberatung machen darf und bisher sehr erfolgreich agiert hat.
Die Fälle über den Ombudsmann dauern allerdings immer recht lange. Wenn du erstmal nur die Kopien haben möchtest, würde ich zuerst die Vorstandsebene wählen. Das klappt bestimmt. Die werden dir schriftlich antworten und wenn da drinstünde, dass kein Anspruch auf Kopien besteht(was mit Sicherheit falsch ist), hat man wiederum mehr Munition für den Ombudsmann. Ich fordere sehr häufig mit Hilfe einer Maklervollmacht Antragskopien von Versicherungsverträgen an. Da ist noch nie ein Versicherer darauf gekommen, dass der Kunde darauf keinen Anspruch hätte.

was ist eigentlich aus deinem „fall“ geworden. hatten sie
erfolg?

Sie haben es garnicht erst versucht, obwohl ich ihnen dazu geraten habe. Nicht nur auf Grund des Kostenrisikos, sondern spielten auch persönliche Beziehungen eine Rolle. Vor dem Crash war der Bankberater der C…bank ein hochgeachteter Mensch in dem nicht allzu großen Städtchen und persönlich mit fast allen wohlhabenden Leuten gut bekannt und hat deren Vermögen wahrscheinlich bis zum Crash, wie fast alle anderen Anlageberater, ganz gut vermehrt. Dabei ist er sicherlich betriebsblind geworden und hat versucht auch dem konservativsten Anleger hochspekulative Fonds auf’s Auge zu drücken. Er mag es ja gut gemeint haben. Ich habe dazu geraten erst einmal eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung zu schalten, um weitere Geschädigte zu finden. Sie wollten aber nicht.
Ist nicht schlimm! Den kleinen Verlust können die vieleicht leichter verschmerzen, als deine Bekannte die geringere Summe.

grüsse und astalapizza an alle

Also die Pizza kenne ich noch nicht!

Schönes Wochenende

Ralf

PS: Hier noch ein paar Links zu Anwälten

http://www.fiala.de/flashstart.htm

http://www.ra-hahn-mcl.de/ueber_uns.htm

http://www.dr-meier.com/html/schwerpunkte.html

http://www.tilp-rechtsanwaelte.de/pa/32_1063.htm

Hallo Jürgen,

ich hatte vor einiger Zeit auch mal einen Fall im Brett
Allgemeine Rechtsfragen gepostet, wo es um ziemlich viel Geld
ging:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Um an die Unterlagen zu kommen, würde ich in deinem Fall
direkt an den Vorstand schreiben, mit der Anmerkung, dass der
Fall ansonsten mit Hilfe einer Verbraucherzentrale untersucht
werden würde. In der Regel hilft sowas. Habe ich schon öfter
bei verschiedenen Banken durchgeführt, wenn eine Bank auf stur
geschaltet hat.
Ob letztendlich tatsächlich Falschberatung vorliegt, oder
bewiesen werden kann,ist fraglich. Viele Beratungsprotokolle
sind so ausgefüllt, wie der Berater es braucht und nicht wie
der Kunde es gewollt hätte.

Viele Grüße

Ralf

Ich habe folgende Frage:
Eine Bekannte hat bei Ihrer Bank vor 5 Jahren erstmalig
Aktienfonds gekauft, die momentan natürlich stark im Minus
sind. Ich kenne sie sehr gut und ich weiss, dass sie völlig
unerfahren ist in diesem Bereich. Die Beraterin hat ihr damals
das Risiko so erklärt, dass es nicht sicher ist, ob sie 2, 5
oder 7 % Zinsen (Zinsen!!!) erhält. Sie erzählt mir heute
immernoch was von Zinsen und nicht von Wertentwicklung. Das
zeigt mir, dass sie es bis heute nicht verstanden hat.
Sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt immer nur Anleihen, geriet
einmal an eine neue Beraterin, die ihr die Aktienfonds
angepriesen hat.
Meiner Meinung nach ein eindeutiger Fall von Falschberatung.
Letzte Woche war ich mit ihr bei der Bank. Die zeigt sich
natürlich uneinsichtig und behauptet, sie habe die Kundin mit
bestem Wissen und Gewissen beraten. Ich bzw. die Kundin will
nun die Kaufbelege, den evtl. ausgestellten Risikohinweis und
die Risikoklassifizierung nach dem WphG.
Die Bank meint, dass sie die Unterlagen zwar hat, die
angeblich auch eindeutig belegen, dass die Kundin der Bank
nichts anhaben kann, sie will diese Unterlagen aber der Kundin
nicht herausgeben. Nicht einmal eine Kopie. Dazu wäre sie
nicht verpflichtet…
IST DAS WAHR??? Gibt es Paragraphen etc. dazu? Das kann doch
nicht sein, dass eine Bank solche persönlichen Daten dem
betreffenden Kunden nicht aushändigen bzw. zeigen muss?

Da ich luxemburger Banker bin, weiss ich nicht, wie in D die
Rechtssprechung ist.

Deshalb helft mir bitte! Die „Sache“ stinkt in diesem Fall
nämlich wirklich bis zum Himmel.

Grüsse aus dem Grossherzogtum,

Jürgen