Als Gläubiger bestehen 2 vollstreckbare Titel die unter Anderem wegen Unterschriftenfälschung durch den Schuldner und damit verbunden dem teuren Kauf beweglicher Gegenstände entstanden sind. Diese Gegenstände müssten noch im Besitz des Schuldners sein. Kaufbelege habe ich Gott sei Dank besorgen können.Der Schuldner hat natürlich die EV abgegeben und nun kann man die Wände mit den Titeln bekleben. Was kann man tun? Können die Titel in Herausgabetitel für bewegliche Gegenstände umgewandelt werden? Was bedeutet das? Der Schuldner ist auf seinem Gebiet schmerzfrei - Drohverhalten - dickes Auto - Harley - teurer Lebenswandel aber alles nicht seins - natürlich! Ich bin froh um jede Hilfe - es wäre schon hilfreich wenn zumindest die Gegenstände herausgeholt werden könnten. Oder auch nur die Hälfte der Titelsumme heraus bekäme, da die Summe für mich schon existenziell belastend ist.
Ich entschuldige mich bei den Mods für den Fall, dass das Nichtlöschen trotz Forenaktivität eines Mods keine Genehmigung der Frage sein sollte.
Die Frage verstehe ich so, dass ein Zahlungsanspruch tituliert wurde. Dieser Titel wegen einer Geldzahlung berechtigt ohne weiteres zur Vollstreckung in bewegliche und unbewegliche Sachen. Ein teures Auto kann also z.B. gepfändet werden. Wenn es dem Schuldner aber nicht gehört, hilft die Pfändung nichts, weil dann der Eigentümer dagegen vorgehen kann. Gegen dieses Problem ist kein Kraut gewachsen, da würde auch keine wie auch immer gearbeitete Umschreibung des Titels etwas bewirken.
Hallo,
Als Gläubiger bestehen 2 vollstreckbare Titel die unter
Anderem wegen Unterschriftenfälschung durch den Schuldner und
damit verbunden dem teuren Kauf beweglicher Gegenstände
entstanden sind. Diese Gegenstände müssten noch im Besitz des
Schuldners sein. Kaufbelege habe ich Gott sei Dank besorgen
können.Der Schuldner hat natürlich die EV abgegeben und nun
kann man die Wände mit den Titeln bekleben. Was kann man tun?
- Hat der GV aufgrund dieser Titel bereits vollstreckt?
Die EV ist einmal unbedeutend, denn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners können sich bereits einen Tag noch EV geändert haben.
Können die Titel in Herausgabetitel für bewegliche Gegenstände
umgewandelt werden?
- Nein, aber der GV kann natürlich die wertvollen Gegenstände pfänden.
Was bedeutet das? Der Schuldner ist auf
seinem Gebiet schmerzfrei - Drohverhalten - dickes Auto -
Harley - teurer Lebenswandel aber alles nicht seins -
- Der Schuldner war vielleicht einmal bein einem RA und hat sich beraten lassen:wink:
natürlich! Ich bin froh um jede Hilfe -
-Dann sollte man vielleicht einmal zu einem Anwalt gehen.
es wäre schon
hilfreich wenn zumindest die Gegenstände herausgeholt werden
könnten.
Das könnte der GV, wenn man ihm im Wege der Zwangsvollstreckung darauf hinweist:wink:
Schönen Tag noch.
Oder auch nur die Hälfte der Titelsumme heraus
bekäme, da die Summe für mich schon existenziell belastend
ist.