Herausgeben von Unterlagen bei Scheidung

Hiho,

folgende hypothetische Situation steht zur Debatte: Ein Reisebüro hat in den vergangenen Jahren mehrfach ein Ehepaar bzw. die Familie zusammen in den Urlaub „geschickt“. Die Buchungen wurden einmal von der Frau, einmal vom Mann vorgenommen.

Nun leben die Beiden in Scheidung und streiten um Unterhaltszahlungen. Im Lauf des Streites meldet sich der RA im Reisebüro und fordert Kopien der Buchungen der letzten Jahre.

Ist das Reisebüro zur Herausgabe berechtigt bzw. verpflichtet? Die beiden Kunden könnten ja z.B. weiterhin, getrennt voneinander, in diesem Büro buchen so dass sich das Reisebüro schaden würde, wenn durch die Herausgabe der Unterlagen einem Ehepartner ein Schaden entstünde…

Danke für Eure Einschätzung
Rolf

Hallo Rolf,

meiner Einschätzung nach ist das Reisebüro nicht berechtigt (Datenschutz) die Buchungsunterlagen z.B. der Frau ann den Mann herauszugeben.

Unterlagen über die Reisen des jeweiligen Kunden könnten natürlich herausgegeben werden (ggf. gegen Gebühr).

Gruss
Nils

Hi Nils,

das ist aber ja das verzwickte. Die Reisen wurden als Ehepaar quasi gemeinsam gebucht und abgereist. Nun will EINER der Partner die Unterlagen…

bye
Rolf

Hallo,

ich sehe es so wie Nils schreibt. Gemeinsame Sachen gehen an beide Partner gemeinsam im gemeinsamen Einverständnis oder gar nicht raus.

Gruß
Ingrid

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