Herausnehmbarer Zahnersatz auf Teleskopkronen, oben und unten. Unten nach fast zwei Jahren immer noc

Guten Tag,

ich möchte wissen, ob ein von der Krankenkasses (DAK) beauftragter Gutachter (Zahnersätze oben und unten) die Verblendung, ob Keramik oder Kunststoff verwendet wurde, beantworten kann und darf. Angebllich lt. DAK ist er nicht dazu verpflichtet. Wer kann mir sagen, wo ich ein solches Gutachten erhalten kann, ohne dass ich wieder eine immense Summe hinblättern darf? Wäre die Uni-Zahnklinik eine Anlaufstelle?

Meine Frage an die Gutachterin endete damit: „Die Arbeiten sind heutzutage so gut, dass sie nicht unterscheiden kann, ob Keramik oder Kunststoff.“

In der Laborrechnung wurde mir Keramik berechnet und keiner will meine Frage, welches Material verwendet wurde, beantworten.

Ich hökere seit meiner ersten Anfrage in 2012 mit dem Problem, Zahnersatz oben und unten, herum und der untere Teil sitzt, trotz ca. zehnmaliger Nachbesserungsarbeiten immer noch bombenfest, obwohl „herausnehmbar“. Ein anderer Zahnarzt wurde aufgesucht in meiner Verzweiflung und dieser erwähnte so nebenbei, es wäre Kunststoff, lehnte dann aber die weitere Behandlung ab, wegen der Unstimmigkeiten mit dem Verursacher.

In Erwartung, dass meine Aussagen für eine Antwort ausreichen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Prothese

Hallo

Der Rechnung vom Labor sollte eine so genannte Konfomitätserklärung für Sonderanfertigungen ( Ja das ist auch der Zahnersatz) angehängt sein.

In ihr enthalten sollte sein: Hersteller, Verordner, Patientenname, Zahnfarbe, Verwendete Materialien und deren Hersteller.

Gruß

Hallo Prothese,
als Laie kann man optisch kaum Keramik von Kunstststoff unterscheiden. Kunststoff verfärbt sich u.U. schneller, ist hitzebeständiger und die Oberfläche ist glatter.
Man kann aber  in einem Labor nachfragen und dort einfach um eine Stellungnahme bitten. Dort sind die Fachleute, also Zahntechniker, zu finden, die solchen Zahnersatz herstellen. Ob dafür gleich ein Gutachter erforderlich ist, ich denke eher nicht . Wenn es dann aber um schriftlicher Begutachtung und Bewertung geht, dann muß das bezahlt werden. Herausnehmbarer Zahnersatz, der sich nicht herausnehmen lässt? Es kann sein, dass die Prothese zu eng gearbeitet ist aber auch das lässt sich korrigieren-umgekehrt ist es schwieriger.
 Nun aber zur Frage, ob ein Gutachter der Kranenkasse unterscheiden kann ob die Prothese aus Keramik oder Kunststoff hergestellt wurde. JA! Das sind Zahnärzte, die das Material unterscheiden können müssen. Die Antwort der Gutachterin ist ziemlich ausweichend bzw. Unprofessionell. Wenn es nämlich keinen Unterschied mehr gäbe, wäre es ja auch egal und man könnte eine Menge Geld sparen, oder?

Sekundärkronen werden nicht keramisch verblendet!
Was soll denn in Keramik sein? Die Prothesenzähne?
Wenn man mit der Arbeit nicht zufrieden ist, geht man zur Krankenkasse, beschwert sich und die Krankenkasse bestimmt einen Gutachter. Bei der Gelegenheit werden auch die Laborrechnungen hinzugezogen und da wird dann deutlich, was was ist!
Eine herausnehmbare Arbeit, die nicht herausnehmbar ist, widerspricht bereits vom Wortsinngehalt ihrem Verwendungszweck. Dazu braucht man kein Zahnarzt zu sein.
Sollte bereits ein Gutachter tätig geworden sein, ohne das die gestellten Fragen eindeutig beantwortet wurden, muss ein Obergutachter bestellt werden. Dazu erhalten Sie Auskunft von Ihrer DAK sowie von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Sekundärkronen werden nicht keramisch verblendet!

Möp, werden sie eben doch entweder nur vestibulär oder aber komplett.

Was soll denn in Keramik sein? Die Prothesenzähne?

Nein eben die Sekundärkronen schaust du hier ^^:

Wenn man mit der Arbeit nicht zufrieden ist, geht man zur
Krankenkasse, beschwert sich und die Krankenkasse bestimmt
einen Gutachter. Bei der Gelegenheit werden auch die
Laborrechnungen hinzugezogen und da wird dann deutlich, was
was ist!

Jep funktioniert wenn man GK-versichert ist super! Ansonsten eher gar nicht.

Eine herausnehmbare Arbeit, die nicht herausnehmbar ist,
widerspricht bereits vom Wortsinngehalt ihrem
Verwendungszweck. Dazu braucht man kein Zahnarzt zu sein.

Vom Wortsinngehalt ja, aber haben sie schon einmal etwas von Friktion gehört?
Bei Teleskoparbeiten wird das so genannte Primärteleskop fest zementiert darüber wird dann mit der Coverdenture oder aber mit der Modelgusprothese die Herausnehmbare platziert. Es gibt keine sichtbaren Klammern und auch das lockern dieser ist nicht so möglich, das nach einer gewissen Zeit die Klammern aktiviert werden müssen damit keine Druckstellen oder Lockerungen enstehen. Ich schweife etwas ab… wenn also die Friktion zwischen beiden Teleskopen also einmal sekunär und primär so stark ist, hinzu noch mehrere solcher Teleskope vorhanden sind, die Zähne evtl. nicht einwandfrei paralel abgeschliffen sind, dann bekommt man so eine Prothese wahrlich schwer/bis gar nicht alleine raus. Um das Problem zu lösen hat man zwei Ansätze:

  1. Sekundärteleskope im Labor lockerer gestalten lassen, geht sehr einfach…
  2. die Präparation der Zähne ist nicht gerade gut durchgefhürt worden das neu präpariert werden muss und die Arbeit neu angefertigt werden sollte.

Sollte bereits ein Gutachter tätig geworden sein, ohne das die
gestellten Fragen eindeutig beantwortet wurden, muss ein
Obergutachter bestellt werden. Dazu erhalten Sie Auskunft von
Ihrer DAK sowie von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

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Keramisch verblendete Sekundärkronen unterliegen bei herausnehmbarem bzw. bedingt festsitzend- herausnehmbarem Zahnersatz Zugspannungen, die zum Bruch der Verblendungen führen. Dies führt zur Neuanfertigung nicht nur der Sekundärkronen.
Als langjähriger Prothetikgutachter für den VDAK sowie als Gutachter für diverse Privatversicherungen glaube ich hierzu sachkundig Auskunft geben zu können. In meinem Praxislabor arbeiteten bis zu sechs Techniker, die auch mit der Herstellung von Teleskop- oder Konuskronen sowie implantatgetragenen Suprakonstruktionen u.a. bedingt-herausnehmbar, betraut waren.

Ändert dennoch nichts an der Tatsache das es eben auch bei TV´s Vollverblendungen als auch Teilverblendungen aus Keramik gibt und gemacht werden.

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Das verlinkte Bild lässt weder Rückschlüsse auf das verwendete Material zu, noch zur Art der Verblendung, also Teil- oder Vollverblendung.
Deutlich zu erkennen ist jedoch, dass diese Arbeit ihrer Verweildauer im Munde erst entgegensieht, und daher über ihre Funktionstüchtigkeit keinerlei Aussage gemacht werden kann.
Im übrigen ist es mir auch völlig egal, was der Zahntechniker auf seinem Gipsmodell auf Veranlassung des Zahnarztes herstellt. Die ureigenste Aufgabe des Zahnarztes ist die Planung des Zahnersatzes und damit ist er für das Werkstück voll verantwortlich. Die keramische Teil- oder Vollverblendung von Sekundärkronen ist aus werkstoffkundlicher Sicht ein offener Mangel und daher juristisch von Belang.
Kommt es auf Grund von Zugspannungen bspw. zu Craquelésprüngen oder zum Abplatzen der Keramik, muss die Arbeit erneuert werden. Derartige Urteile wären nicht zum ersten Mal gesprochen worden.

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Hallo,
was ich  schreiben möchte, ist schon alles gesagt:
Das Labor müsste in der Rechnung alles Wissenswerte ausführen und dem würde ich schon glauben. Ich denke, Du hast vielleicht auch mit dem Zahnarzt schon öfters über  das verwendete Material gesprochen und das ist immer gleich. Einen Gutachter würde ich dafür nicht nehmen. Der Zahnarzt und das Labor wissen. Schöne Adventsgrüße Ameliecheyenne