Herbeiführung einer Brandgefahr

Hi,

A hat am Wochenende gegrillt und sorglos die Asche im Garten entsorgt.

Leider ist daraus ein Brand entstanden. Zweige fingen Feuer und steckten einen Stapel mit Palletten in Brand.

Die Feuerwehr konnte das Übergreifen auf einen angrenzenden Schuppen verhindern und das Feuer rasch löschen.

Jetzt zur Frage:
Braucht A noch einen Rechtsanwalt, wenn A bei den Löscharbeiten schon zugegeben hat, dass er die Asche dort in der Ecke hingeworfen hat?

Also, kann ein Rechtsanwalt das Strafmaß noch beeinflussen oder wird es sogar höher mit seinem Beistand?

Schöne Grüße
Cirwalda

Hallo Cirwalda

Braucht A noch einen Rechtsanwalt, wenn A bei den
Löscharbeiten schon zugegeben hat, dass er die Asche dort in
der Ecke hingeworfen hat?

Falls er Post vom Staatsanwalt bekommt, sollte er das in Erwägung ziehen.

Also, kann ein Rechtsanwalt das Strafmaß noch beeinflussen

Er kann, aber nur mit verwertbaren Fakten. Ein Rechtsanwalt ist kein Magier.

oder wird es sogar höher mit seinem Beistand?

Klar, wer sich einen Rechtsanwalt nimmt, wird in unserer Rechtsordnung zur Strafe standrechtlich erschossen. :smile:
Nee, im Ernst: Nur wenn sich Angeklagter und Rechtsbeistand im Prozess ebenso blöd anstellen wie der A beim Grillen, kann der Richter sauer werden und greift beim Strafmaß eben ein Regalfach höher. Das abzustreiten würde heißen, dem Richter die Eigenschaften eines „Rechtsautomaten“ zuzusprechen.

Gruß
smalbop

Die Brandursache dürfte auch bei Bestreiten oder Rücknahme des Geständnisses nach anwaltlicher Vertretung feststehen bzw. leicht ermittelbar sein.

Da wirkt IMHO ein klares Schuldeingeständnis mit Reue Wunder, zumal wenn eine Entschuldigung und Schadensbegleichung beim Geschädigten erfolgte.

G imager